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Teilrevision des Baugesetzes geht in die Anhörung :
Mehrwertabgabe auf Planungsvorteilen und Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Am 20. März 2015 geht die Teilrevision des Baugesetzes in die Anhörung. Das neue Bundesrecht verpflichtet die Kantone, durch Planungen entstandene Vorteile auszugleichen und Massnahmen zu treffen, um Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen. Zum Ausgleich von Planungsmehrwerten soll eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen eingeführt werden. Als Variante wird eine Mehrwertabgabe auch für Um- und Aufzonungen vorgeschlagen. Zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland soll die Gemeinde bei gegebenem öffentlichem Interesse eine Frist für die Überbauung setzen und nach Ablauf der Frist den Verkauf des Grundstücks zwecks Überbauung anordnen können.

Der Bund verpflichtet die Kantone, Planungsvorteile bei Einzonungen zu einem Satz von mindestens 20 Prozent auszugleichen. Planungsvorteile entstehen insbesondere durch Einzonungen sowie durch Um- und Aufzonungen, die den Wert eines Grundstücks erheblich steigern.

Mit einer Revision des kantonalen Baugesetzes soll diese Bundesvorgabe umgesetzt werden. Für Einzonungen gibt der Kanton den Abgabesatz von mindestens 20 Prozent vor. Die Gemeinden können einen höheren Abgabesatz festlegen und auch für weitere Planungsmassnahmen eine Mehrwertabgabepflicht vorsehen. Als Variante wird ein von den Gemeinden nicht veränderbarer Abgabesatz von 30 Prozent vorgeschlagen.

Bei Um- und Aufzonungen wird die Regelung den Gemeinden überlassen. Als Variante hierzu wird ein Mindestsatz von 20 Prozent vorgeschlagen, sofern die planerische Massnahme einen Mehrwert von mindestens 30 Prozent auslöst.

Ferner müssen die Kantone zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland eine Gesetzesgrundlage schaffen. Diese ermöglicht der Gemeinde für Grundstücke, die für die Gemeindeentwicklung wichtig sind, eine Frist für die Überbauung zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann die Gemeinde – falls notwendig – weitere Massnahmen anordnen, um das Bauland zur bestimmungsgemässen Nutzung auf den Markt und schliesslich zur Überbauung zu bringen. Damit soll die Zersiedelung gebremst und die Baulandhortung reduziert werden.

Als weitere Massnahme zur Förderung der Verfügbarkeit soll unüberbautes Bauland grundsätzlich zum Verkehrswert besteuert werden. Neu soll der Gemeinderat grössere Abparzellierungen genehmigen müssen. Zudem sollen künftig alle Gemeinden einem Regionalplanungsverband angehören.

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Die Anhörung dauert bis zum 23. Juni 2015 und kann unter laufende Anhörungen eingesehen werden.

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