Teilrevision der Kantonsverfassung und neues Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
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Start der Anhörung
Mit dem vorliegenden Entwurf für die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes und für die Teilrevision der Kantonsverfassung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Justizreform erreicht worden. Die Revisionsarbeiten stützen sich auf die durch den Grossen Rat im Rahmen der Justizreform verabschiedeten Leitsätze. Die Anhörung dauert bis zum 30. April 2008.
Die Rechtsnormen, welche die Gerichtsorganisation im Kanton Aargau regeln, finden sich aktuell hauptsächlich in der Kantonsverfassung, im Gerichtsorganisationsgesetz und im Gerichtsorganisationsdekret. Darüber hinaus sind viele Normen breit in der aargauischen Gesetzessammlung verstreut. Der Entwurf für ein neues Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) fasst sämtliche organisationsrechtlichen Bestimmungen über die Gerichte zusammen und ermöglicht so eine bessere Übersicht und grössere Klarheit über die Gerichtsorganisation. Mit der vorgesehenen Strukturreform wird das Justizmanagement den aktuellen Bedürfnissen angepasst und verbessert.
Hauptinhalte des Entwurfs des Gerichtsorganisationsgesetzes sind eine neue Leitungsstruktur für die Justiz im Kanton Aargau, eine Neuordnung der Aufsicht, eine Verstärkung der Justizverwaltung als Führungsinstrument für die gesamte Justiz, eine Geschäftsleitung für das Obergericht und die Zusammenfassung der bestehenden fünf Spezialverwaltungsgerichte zu einem kantonalen Spezialverwaltungsgericht, das neu als Rekursgericht bezeichnet werden soll.
Infolge der Revision der Gerichtsorganisation, insbesondere der Neuordnung der Justizverwaltung, muss auch die Kantonsverfassung teilweise revidiert werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter http://www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.