Teilnahme an Ständeratswahlen für Auslandschweizerinnen und -schweizer
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Anhörung für Kantonsverfassung und Gesetz über die politischen Rechte eröffnet
Mit einer Anpassung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit sich die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen beteiligen können.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist mit dem Anliegen an den Regierungsrat des Kantons Aargau herangetreten, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig nicht nur mehr die Mitglieder des Nationalrats, sondern auch diejenigen des Ständerats wählen können.
Der Regierungsrat steht diesem Anliegen positiv gegenüber. Es sollen im kantonalen Recht die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass sich die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen – sowohl im Sinne des aktiven als auch des passiven Wahlrechts – beteiligen können. Dazu sollen die Kantonsverfassung angepasst sowie das Gesetz über die politischen Rechte ergänzt werden.
Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter: Gesetz über die politischen Rechte (GPR).