Teilnahme an Ständeratswahlen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
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Botschaft an den Grossen Rat zur ersten Beratung
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist mit dem Anliegen an den Kanton herangetreten, den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Anpassung in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte in die Wege geleitet.
Wie dies bereits in 11 Kantonen der Fall ist, soll es im Kanton Aargau den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ermöglicht werden, an den Ständeratswahlen – sowohl aktiv wie auch passiv – teilzunehmen. Dafür sollen die Kantonsverfassung entsprechend angepasst sowie das Gesetz über die politischen Rechte ergänzt werden. Im dritten Quartal dieses Jahres wurde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt.
Gute Aufnahme der Vorlage
Die Anhörungsvorlage ist grundsätzlich gut aufgenommen worden. 70 Prozent der Vernehmlassenden stimmen ihr weitgehend oder vollumfänglich zu. Von den Parteien haben sich die SVP und die EDU dagegen ausgesprochen, da ein Ständeratsmitglied seinen Stand vertrete und daher sollen nur Personen, welche im Aargau wohnen, dieses wählen oder selber als Ständeratsmitglied gewählt werden dürfen.
Mit der Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden ist der Regierungsrat überzeugt, dass die Ausdehnung des Wahlrechts der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf die Ständeratswahlen angezeigt ist. Auch wenn die Wahl in den Ständerat eine kantonale Wahl darstellt, steht doch im Vordergrund, dass die Wahl in das eidgenössische Parlament erfolgt. Deshalb soll hier die gleiche Regelung gelten wie für die Nationalratswahlen.
Verzicht auf weitergehende Anpassungen
Verschiedentlich wurde gefordert, im Rahmen dieser Revision das allgemeine Wahl- und Stimmrecht für seit längerem niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Dieses Anliegen hat keinen direkten Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft. Deshalb wird die Vorlage nicht mit dieser zusätzlichen Thematik ergänzt, zumal sie im heutigen Zeitpunkt kaum auf eine mehrheitliche Zustimmung stossen würde.
Die Kommissionsberatungen und die erste Lesung im Grossen Rat sind im ersten Quartal 2018 vorgesehen.
Unterlagen zur Botschaft GR 17.325