Tarifordnung bei der Pflege wird angepasst
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Regierungsrat beschliesst Änderungen per 1. Januar 2016
Gemäss dem geltenden Pflegegesetz (PflG) erlässt der Regierungsrat eine kantonale Tarifordnung mit festgelegten Normkosten. Auf das Jahr 2016 wird der Stundenansatz für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause mit dezentraler Leistungserbringung sowie für selbständig tätige Pflegefachpersonen erhöht.
Mit der Pflegeverordnung (PflV) vom 21. November 2012 wurden die kantonale Tarifordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot der Tages- oder Nachtstrukturen sowie die kantonale Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung in Kraft gesetzt.
Erhöhung des Stundenansatzes in zwei Bereichen
Der Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA) hat beim Kanton anhand der Kostenrechnungsdaten der stationären Pflegeeinrichtungen eine Anpassung des Stundensatzes beantragt. Der Regierungsrat hat den Antrag geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass aufgrund der vorliegenden Daten und den daraus abzuleitenden, objektiven Erkenntnissen Anlass besteht, den Stundensatz anzupassen. Aus diesem Grund wird der im Jahr 2015 gültige Stundensatz von 60.30 Franken per 1. Januar 2016 um 1.10 Franken auf 61.40 Franken angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,8 Prozent. Die Tarifordnung in Anhang 2 der Pflegeverordnung erfährt per 1. Januar 2016 eine entsprechende Anpassung.
Ebenfalls eine Erhöhung des Stundenansatzes hat der Regierungsrat im Rahmen der Tarife für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause mit dezentraler Leistungserbringung sowie für selbständig tätige Pflegefachpersonen beschlossen.
Keine Anpassung bei der Inhouse-Spitex
Beim Tarif für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause mit räumlich begrenzter Leistungserbringung (Inhouse-Spitex) besteht momentan noch keine gesicherte Datenbasis zur Berechnung eines Tarifs. Die bestehenden Werte haben somit im Sinne einer Übergangsregelung auch im Jahr 2016 Gültigkeit. Der Kanton ist sich jedoch dessen bewusst, dass es sich bei der Inhouse-Spitex um eine wichtige Leistung handelt und wird zusammen mit der VAKA die Erarbeitung einer gesicherten Datengrundlage forcieren.
Erhöhung des Budges im AFP 2016-2019
Für das Jahr 2016 bedeutet dies, dass die Gemeinden trotz leicht steigendem Stundenansatz im stationären Bereich mit Restkosten in ähnlicher Höhe wie im laufenden Jahr rechnen müssen. Dies aufgrund leicht sinkender Belegungszahlen, einer leicht tieferen durchschnittlichen Pflegebedarfsstufe sowie etwas tieferen Budgetwerten bei den Kosten für spezielle Pflegeleistungen (Demenz sowie Gerontopsychiatrie).
Im ambulanten Bereich ist aufgrund des Anstiegs bei den Tarifen für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie für selbständig tätige Pflegefachpersonen mit einem Anstieg der Restfinanzierung zu rechnen. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019 werden für 2016 1,2 Millionen Franken budgetiert. Diese stehen einem Wert von 0,9 Millionen Franken für 2015 entgegen.