Tabak- und Spirituosentestkäufe: Mangelhafte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Bei sechs von zehn Testkäufen zwischen Mai und Dezember 2021 kamen Minderjährige in Bars im Kanton Aargau an Spirituosen. Die vom Blauen Kreuz Aargau/Luzern in Zusammenarbeit mit den Aargauer Regionalpolizeien, der Suchtprävention Aargau und der Fachstelle Sucht des Kantons Aargau durchgeführten Alkoholtestkäufe ergaben auch beim Online-Handel Lücken. Mit den Testkäufen sollen die Verantwortlichen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sensibilisiert werden.
Von Mai bis Dezember 2021 fanden 161 Spirituosentestkäufe und 6 Onlinetestkäufe statt. Zusätzlich fanden 80 Bier- und Wein- sowie 45 Tabaktestkäufe statt. Es fanden Testkäufe in folgenden Verkaufsstellen in 44 Aargauer Gemeinden statt: Restaurants/Cafés, Ladenketten (Grossverteiler), Kleinladen, Imbiss/Take-Aways, Tankstellenshops, Kioske, Bars/Pubs.
Die Ergebnisse der Aargauer Testkäufe von 2021 zeigen, dass in Bars bei rund 61 Prozent der Testkäufe Spirituosen an Minderjährige verkauft wurden.
Die Auswertung der im Bereich Online-Handel durchgeführten Testkäufe von Alkoholika zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht: Bei keinem der im Kanton Aargau durchgeführten sechs Testkäufe wurden die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten.
Testkaufkampagne des Bundes mit Beteiligung des Kantons Aargau
Die Testkäufe im Kanton Aargau sind Teil der Testkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), in deren Rahmen das BAZG Spirituosentestkäufe in den Kantonen finanziert. Der Kanton Aargau beteiligt sich mit der Finanzierung einer zweiten Testserie von Wein-, Bier- und Tabaktestkäufen daran. Bei der zweiten Testserie lag die Verkaufsquote von Verkäufen an Jugendliche im Schutzalter jeweils tiefer.
Das Blaue Kreuz und die Regionalpolizeien haben die Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und sie betreffend Einhaltung der bestehenden Massnahmen sensibilisiert.
Sensibilisierung auf Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzmassnahmen im Kanton Aargau. Sie verbessern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und sensibilisieren die Verkaufsstellen für den Jugendschutz. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass die Verstösse bei Testkäufen durch die Polizei aufgedeckt werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe fördern die korrekte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen und führen so zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren für Jugendliche. Strafrechtlich dürfen die aus den Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse nicht verwertet werden.
Der Kanton Aargau wird sich auch an der Testkaufkampagne des BAZG in den Jahren 2022 bis 2024 beteiligen.