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Südwest-Umfahrung Sins und Materialabbaugebiet Lenzburg beschlossen :
Kommission UBV genehmigt zwei regierungsrätliche Richtplanvorlagen

Nach einem Augenschein vor Ort stimmte die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) der Festsetzung der Südwest-Umfahrung in Sins zu. Nach eingehender Diskussion befürwortete die Mehrheit der Kommission auch die Festsetzung des Materialabbaus in Lenzburg.

Die Kommission UBV hat an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2008 unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) zwei regierungsrätliche Vorlagen zur Richtplananpassung beraten. Bei beiden Geschäften mussten einige Fragen geklärt werden, bevor die Kommission ihnen zustimmte.

Südwest-Umfahrung Sins

Im Dorfzentrum von Sins treffen sowohl die Nord- wie auch die Südverkehrsachse des Bünztals zusammen. Dies und ein überdurchschnittliches Verkehrswachstum aufgrund der Siedlungsentwicklung nicht zuletzt auch in den Nachbarkantonen Zug und Luzern haben zu einer starken Belastung der Ortschaft im südlichen Teil des Aargaus geführt. Seit Längerem wird nun über eine Verkehrssanierung debattiert und mit dem Bau des Kreisels Sins Süd, dem neuen Reussübergang und der SBB-Unterführung wurde in den Jahren 1996 beziehungsweise 2000 eine erste Sanierungsetappe realisiert. Mit der Festsetzung der Südwest-Umfahrung soll nun die zweite Etappe in Angriff genommen werden. Zu diskutieren gaben unter anderem der im kantonalen Vergleich eher geringe Kosten-/Nutzwert dieser lässt sich teilweise durch die hohen Kosten aufgrund der Tunnellösung begründen und die Tatsache, dass es sich bei der Sanierung nicht um eine Vollumfahrung von Sins handelt. Die Fachkommission stimmte einer Festsetzung schliesslich zu und beauftragt den Regierungsrat mit einem Ergänzungsantrag, eine Verlängerung der Südwest-Umfahrung in Richtung Norden (Nordwestspange) als Vororientierung im Richtplan aufzunehmen. Damit wird die Offenhaltung des Trassees für einen später allenfalls notwendigen Ausbau der Umfahrung sichergestellt.

Festsetzung Materialabbaugebiet Lenzburg

Die bewilligten Kiesreserven der Materialabbauzone "Lenzhard" reichen noch für maximal 5 Jahre. Besitzerin der Kiesgrube ist die Ortsbürgergemeinde Lenzburg. Seit Beginn des Kiesabbaus versorgt das Kieswerk ausschliesslich das lokale Gewerbe. Das Abbaumaterial wird zudem in zwei Betrieben weiterverarbeitet, die in mittelbarer Nähe der Kiesgrube liegen. Mit dem Werkerlös finanziert die Ortsbürgergemeinde Leistungen zugunsten der Allgemeinheit. Die geplante Erweiterung der Kiesgrube drängt sich daher auf. Dennoch gab es kritische Stimmen. Zum einen gibt es bereits bewilligte grosse Kiesreserven in der Region rund um Lenzburg. Zum anderen liegt die geplante Grubenerweiterung vollumfänglich im Wald und erfordert eine umfangreiche Rodung. Nach Abwägung der verschiedenen Interessen und unter Berücksichtigung der im Richtplantext festgehaltenen engen Zusatzbedingungen sprach sich die Mehrheit der Kommission für eine Festsetzung aus.

Der Grosse Rat wird die beiden Richtplanvorlagen voraussichtlich im Februar 2008 beraten.

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