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Südumfahrung Wohlen: Planungsstart für Gesamtverkehrsbetrachtung und vertiefte Prüfung :
Gemeinsame Planung von Kanton, Gemeinde und Region

Im Rahmen einer Gesamtverkehrsbetrachtung sollen verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrssystems für den Raum Wohlen untersucht werden. Dabei werden alle Verkehrsmittel berücksichtigt. Zudem wird die vertiefte Prüfung des Richtplaneintrags für eine Südumfahrung Wohlen angegangen. Diese Planungsschritte hat der Regierungsrat nun genehmigt.

Wohlen ist mit rund 17'000 Einwohnerinnen und Einwohnern die viertgrösste Gemeinde des Kantons Aargau und ein regionales Wirtschaftszentrum. Die engen Platzverhältnisse, die Bündelung mehrerer Hauptverkehrsstrassen im Zentrumsbereich sowie das Bevölkerungswachstum und die steigenden Mobilitätsbedürfnisse führen zu grossen Verkehrsbelastungen auf dem Hauptstrassennetz im Siedlungsgebiet.

Gesamtverkehrsbetrachtung für den Raum Wohlen

Eine gesamtverkehrliche Betrachtung soll Hinweise liefern, welche Massnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation und für eine bessere Abstimmung von Siedlung und Verkehr leisten können.

Aufbauend auf einer Situationsanalyse werden die übergeordneten verkehrlichen Zielsetzungen für den Raum Wohlen definiert. In einem nächsten Schritt werden Stossrichtungen und Handlungsansätze für die Verbesserung des Verkehrssystems erarbeitet. Dies geschieht unter Berücksichtigung der kantonalen Strategie mobilitätAARGAU. Bei der Lösungssuche werden alle Verkehrsmittel berücksichtigt: öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr, motorisierter Individualverkehr. Die Wirkung und der Lösungsbeitrag einer möglichen Umfahrung südlich von Wohlen (Südumfahrung) wird vertieft und separat untersucht.

Prüfung der Südumfahrung Wohlen

Die Südumfahrung Wohlen ist als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan eingetragen. Die Umfahrungsstrasse soll die Bünztalachse (K124 Farnstrasse) mit der K127 Bremgarterstrasse verbinden und die Ortsdurchfahrten in Wohlen entlasten. Eine vertiefte Prüfung der Südumfahrung hat bisher nicht stattgefunden. Diese Prüfung wird nun mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) angegangen. Dabei werden verschiedene Varianten einer möglichen Umfahrungsstrasse entwickelt. Die verkehrliche Wirkung, die technische Machbarkeit und die Auswirkungen auf die Umwelt werden detailliert untersucht und eine Kostenschätzung wird vorgenommen. Anschliessend werden die Varianten bewertet und mit dem Zustand ohne Umfahrungsstrasse verglichen.

Weiteres Element für bessere Erreichbarkeit des Freiamts

Der Regierungsrat hat nun den Planungsstart und das Vorgehen für die Gesamtverkehrsbetrachtung für den Raum Wohlen und die Zweckmässigkeitsbeurteilung der Südumfahrung genehmigt. Das Vorhaben ist neben der bereits erfolgten Realisierung des A1-Zurbringers in Lenzburg und der geplanten Knotenausbauten entlang der Bünztalachse ein weiteres Element, um die Erreichbarkeit des Freiamts zu verbessern.

Die Planung erfolgt unter Federführung des Kantons und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wohlen sowie der Region. Abhängig vom Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung wird das weitere Vorgehen inklusive einer allfälligen Anpassung im kantonalen Richtplan definiert.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat