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Strategien der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung gutgeheissen :
Gesundheitspolitische Gesamtplanung durch Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) einstimmig verabschiedet

Die grossrätliche Kommission GSW empfiehlt dem Grossen Rat die Strategien der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 zu genehmigen. Die in Hinblick auf die KVG-Revision überarbeitete GGpl 2010 wird Grundlage für die Anpassung der weiteren Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen darstellen.

Die bisherige Gesundheitspolitische Gesamtplanung aus dem Jahr 2005 musste auf Grund der KVG-Revision überarbeitet und angepasst werden. Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat an drei Sitzungen die einzelnen Strategien der GGpl 2010 auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Finanzierbarkeit überprüft.

Die Auswirkungen der künftigen Spital- und Pflegefinanzierung auf den Finanzhaushalt des Kantons Aargau und der Gemeinden sowie die Problematik der Übertragung der Spitalliegenschaften wurden hinterfragt und ausgiebig diskutiert. Die Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton im Bereich einer bedarfsgerechten Langzeitversorgung gab zu verschiedenen Anträgen Anlass, welche aber keine Mehrheit fanden. Die Akut- und Übergangspflege soll entsprechend den Vorgaben des KVG umgesetzt werden.

Dem regierungsrätlichen Vorschlag, ergänzende und bedarfsgerechte Angebote der Übergangspflege im Kanton Aargau zu prüfen, wurde nicht entsprochen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wurde gefestigt. Die Strategien zu Hilfe und Pflege zu Hause sowie der Freiwilligenarbeit und Angehörigenpflege wurden begrüsst. Die Sicherstellung der Palliativmedizin und -pflege, einer zeitgemässen Psychiatrie, von genügend Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsberufen, von Grundlagen für die gesamtschweizerische, elektronische Datenübermittlung und die Qualitätssicherung wurden als selbstverständlich erachtet. Strategien, welche Prävention, Gesundheitsförderung, Kriterien der neuen Spitalliste, Leistungsfinanzierung in der stationären Akutversorgung, die ambulante Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringer und die Spitäler, der Notfallversorgung, das Rettungswesen, die Suchtberatung und Suchttherapie und die Rehabilitation betreffen, gaben wenig zu diskutieren. Die gesamte GGpl 2010 wurde schliesslich einstimmig genehmigt.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 26. Oktober 2010 im Grossen Rat beraten.

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