Strassenbaugesetz kommt am 26.11. vors Volk
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Regierungsrat bestimmte kantonale Abstimmungsvorlage
Am 26. November findet neben den Regierungs- und Bezirks-Wahlen auch eine kantonale Abstimmung statt: die Revision des Strassenbaugesetzes.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Volk am 26. November 2000 die Änderung des Strassenbaugesetzes zur Abstimmung zu unterbreiten. Dabei geht es darum, die Gesetzesgrundlage für die Verwendung des aargauischen Anteils an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA zu schaffen. Er soll je rund zur Hälfte in die Vermeidung von externen Kosten des Strassenverkehrs und in allgemeine Strassenbauvorhaben fliessen. Gleichzeitig wird der Gesetzestext aus dem Jahre 1969 überarbeitet und präzisiert. Der Regierungsrat wird demnächst über die Botschaft an den Grossen Rat zur 2. Beratung der Gesetzesvorlage befinden.
Am 26. November finden zudem Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2001-05 statt. Es betrifft den Regierungsrat, die Bezirksbehörden, die Bezirksschulräte sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter und deren Statthalterinnen und Statthalter. Ob am 26. November auch über eidgenössische Vorlagen abgestimmt wird, entscheidet der Bundesrat im Sommer.