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Strassenbaugesetz geht in die zweite Lesung :
Volksabstimmung am 26. November 2000 vorgesehen

Die grossrätliche Kommission beantragt dem Kantonsparlament in der zweiten Beratung, die Änderung des Strassenbaugesetzes gutzuheissen. Sie will aber dem Grossen Rat mehr Einfluss auf die durch die Strassenkasse abzugeltenden Querschnittsleistungen sichern und verlangt eine entsprechende Änderung des Gesetzestextes.

Unter dem Präsidium von René JeanRichard (FDP, Lenzburg) und in Anwesenheit von Regierungsrat Peter C. Beyeler behandelte die Kommission am letzten Freitag die Botschaft. Den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Grundsatz für den Einsatz des aargauischen LSVA-Anteils hat sie bestätigt: Die Hälfte zur Finanzierung von Kantonsstrassenbauvorhaben, die andere Hälfte zur Entflechtung von Schiene und Strasse sowie für den Ausbau der kantonalen Radrouten.

Die Kommission legt Wert darauf, dass der Grosse Rat festlegen kann, welche Querschnittsleistungen des Kantons über die Strassenrechnung abzugelten sind. Sie beantragt eine entsprechende Modifikation am Gesetzesvorschlag. Die Beiträge an das kantonale Wanderwegnetz hat die Kommission nicht mehr in Frage gestellt. Sie möchte sie einzig nicht unter den Ausgaben zur Vermeidung von externen Kosten des Strassenverkehrs aufgeführt wissen.

Der Grosse Rat wird die Änderung des Strassenbaugesetzes (neu: Strassengesetz) voraussichtlich noch Ende August in zweiter Lesung beraten. Als Termin für die Volksabstimmung bestimmte der Regierungsrat den 26. November 2000.

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