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Strafuntersuchung gegen Hans Ulrich Mathys abgeschlossen :
Vorwurf der Wahlfälschung nicht bestätigt

Das Bezirksamt Kulm hat die gegen Hans Ulrich Mathys eingeleitete Strafuntersuchung wegen Verdachts der Wahlfälschung und/oder des Stimmenfangs abgeschlossen.

Aufgrund der an Hans Ulrich Mathys erhobenen Vorwürfe, wonach er im Zusammenhang mit den National- und Ständeratswahlen vom 19. Oktober 2003 gegen Vorschriften der Wahlgesetzgebung und des Strafgesetzbuches verstossen haben soll, hat das Bezirksamt Kulm am 23. Oktober 2003 eine Strafuntersuchung eröffnet.

Nach der Befragung mehrerer Personen und der Sichtung der sichergestellten Wahlunterlagen der Gemeinde Holziken steht der Sachverhalt fest. Hans Ulrich Mathys hat als Gemeindeschreiber und Nationalratskandidat der SVP insgesamt 21 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Holziken beim Ausfüllen ihrer Wahlzettel aktiv unterstützt. Dabei handelt es sich um Mitglieder oder Sympathisanten der SVP, darunter auch seine Familienangehörigen. Er hat auf Wunsch und in Anwesenheit dieser Personen die Wahlzettel eigenhändig zu seinem Vorteil ausgefüllt. Die Wahl entsprach jedoch dem Willen dieser Wählerinnen und Wähler.

Der Vorwurf, wonach Hans Ulrich Mathys lediglich die Stimmrechtsausweise entgegen genommen und dann eigenmächtig abgestimmt haben soll, hat sich nicht bestätigt. Ihm wurden wohl zwei Stimmrechtsausweise ausgehändigt. Aufgrund der fehlenden Wahlzettel hat er diese Ausweise jedoch nicht verwendet, sondern vorschriftsgemäss entsorgt.

Im weiteren Verlauf hat die Staatsanwaltschaft nun darüber zu befinden, ob gegen Hans Ulrich Mathys Anklage wegen Stimmenfang erhoben oder ob das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

  • Staatskanzlei