Stiftungsaufsicht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt
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Regierungsrat verabschiedet Übergangsverordnung
Aufgrund von Vorgaben des Bundes muss der Kanton Aargau die Aufsicht über die Personalvorsorgeeinrichtungen per 1. Januar 2012 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführen. Das bisherige Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht wird auf diesen Zeitpunkt hin aufgelöst. Um einen optimalen Übergang zu gewährleisten, wird der neu zu wählende Verwaltungsrat seine Tätigkeit bereits Anfang September 2011 aufnehmen.
Das Bundesparlament hat in der März-Session 2010 neue Strukturen für die Aufsicht über Einrichtungen der beruflichen Vorsorge festgelegt. Diese Reform hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Kantone, da die Aufsicht neu durch eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt zu erfolgen hat.
Die Schaffung einer neuen kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalt wurde im Rahmen einer Anhörung mit den im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie den Sozialpartnern besprochen und von diesen begrüsst.
Die neue Anstalt die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) wird gemäss dem heutigen Verständnis von Corporate Governance über eine zweistufige Führungsstruktur verfügen. Für die strategische Führung sowie die grundsätzliche Überwachung der Geschäftstätigkeit ist ein dreiköpfiger Verwaltungsrat zuständig. Für das operative Geschäft wählt der Verwaltungsrat einen Geschäftsleiter beziehungsweise eine Geschäftsleiterin.
Die Bestellung des Verwaltungsrats soll bis spätestens Ende August 2011 erfolgen, damit dieser beim Aufbau der Anstalt bereits mitwirken kann. Die BVSA wird von einer unabhängigen Revisionsstelle jährlich geprüft. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt über kostendeckende Gebühren.
Die Neuregelung ist aufgrund einer Bundesbestimmung notwendig. Der ordentliche Gesetzgebungsprozess kann aufgrund der Kurzfristigkeit und der Einhaltung der notwendigen Verfahrensbestimmungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Deshalb muss mit einer befristeten regierungsrätlichen Verordnung die notwendige Rechtsgrundlage für die Anstalt geschaffen werden. Der ordentliche Gesetzgebungsprozess muss bis spätestens Ende Juli 2013 abgeschlossen sein.