Steuergerechtigkeit, Entlastungen der Wirtschaft und Ertragsneutralität
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Botschaft des Regierungsrates zur 2. Lesung des Steuergesetzes
In der am Donnerstag vorgelegten Botschaft zum Steuergesetz übernimmt der Regierungsrat einige wichtige Beschlüsse aus der ersten Lesung. In anderen Punkten hält er teils aus Gründen der Steuergerechtigkeit und teils zur Verhinderung grosser Steuerausfälle an seinen früheren Positionen fest.
Markant sind die starken Entlastungen bei der Besteuerung der Wirtschaftsunternehmen und generell zur weiteren Verbesserung des Wirtschaftsstandortes.
In der 1. Lesung hat der Grosse Rat massive Steuererleichterungen sowohl für die natürlichen als auch die juristischen Personen beschlossen. Die anschliessenden Diskussionen haben gezeigt, dass die damit verbundenen Ertragsausfälle weder für den Kanton (89,9 Mio. Franken) noch für die Gemeinden (60,1 Mio. Franken) tragbar sind. Insbesondere stünden solche Einbussen im Widerspruch zu den in diesem Jahr eingeleiteten Sparmassnahmen zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes. Der Regierungsrat hält deshalb weiterhin an einem ertragsneutralen Steuergesetz fest, welches insgesamt weder Steuergeschenke macht noch neue Steuereinnahmen erschliesst.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Regierungsrat die vom Grossen Rat gefassten Beschlüsse in ihrer Gesamtheit nochmals überprüft, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit. Bei den natürlichen Personen stimmt er dem vom Grossen Rat beschlossenen Kinderabzug von Fr. 6?000.- zu. Zustimmung erhält auch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die direkten Nachkommen, wobei aber im Gegenzug nicht gleichzeitig grosse Erleichterungen bei der Vermögenssteuer möglich sind.
Ebenfalls bleibt der Regierungsrat grundsätzlich bei den in der 1. Lesung erreichten Verbesserungen bei den unteren Einkommen und bei den Familien. Mit dem neuen Einkommenssteuertarif können die bisherigen, teils ungerechtfertigten und im kantonalen Vergleich hohen Belastungen der unteren Einkommen reduziert werden. Damit wird eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Einkommensschichten erreicht. Soweit zur Vermeidung von Ertragsausfällen in der 2. Lesung noch Tarifanpassungen notwendig sind, sollen sie für alle Einkommensschichten gleichmässig erfolgen.
Bei der Unternehmensbesteuerung setzt sich der Regierungsrat für zahlreiche Erleichterungen aus der 1. Lesung ein, so u.a. bei der Besteuerung von internationalen Konzernkoordinationszentralen oder bei den Rückstellungsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung. An der massiven Herabsetzung des Gewinnsteuertarifs für die juristischen Personen wird festgehalten, allerdings soll die 2. Tarifstufe bei 11% und nicht bei 10% liegen (bisher bei 13% und bis Ende 1990 bei 15,5%). Neu will der Regierungsrat einen Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen gewähren. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen gewinnt der Wirtschaftsstandort Aargau weiterhin an Attraktivität.
Bei der Besteuerung des Grundeigentums schlägt der Regierungsrat neue Lösungen vor. Der Endlostarif bei der Grundstückgewinnsteuer soll bei 10% liegen (in der 1. Lesung standen sich 15% und 5% gegenüber); das Bauland soll zu 2/3 des Verkehrswertes versteuert werden (hier standen sich 50% und 100% gegenüber).
Im Übergangsjahr 2001 entstehen wegen dem Systemwechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung zusätzliche einmalige Mindereinnahmen für das Gemeinwesen. Diese werden aufgefangen, indem die kalte Progression im Jahr 2001 erst teilweise ausgeglichen wird. Der volle Ausgleich erfolgt ein Jahr später.