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Steuerentlastung: Kommissionsbeschlüsse für Kanton und Gemeinden nicht verkraftbar :
Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab

Der Regierungsrat hat in seiner Botschaft zur ersten Beratung Steuerentlastungen für den Mittelstand vorgeschlagen. Diese sind auch unter den mittlerweile erschwerten Rahmenbedingungen für Kanton und Gemeinden noch verträglich. Nach den Beschlüssen der vorberatenden Kommission des Grossen Rats ist dies hingegen nicht mehr der Fall. Der Regierungsrat verlangt deshalb eine Rückbesinnung auf ein vernünftiges Niveau.

Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats bewirkt bei dynamischer Betrachtungsweise Steuermindererträge von rund 89 Millionen Franken für den Kanton und rund 84 Millionen Franken für die Gemeinden. Demgegenüber ergeben sich gemäss den Beschlüssen der grossrätlichen Kommission Steuerrückgänge von rund 235 Millionen Franken für den Kanton und rund 199 Millionen Franken für die Gemeinden. Die Kommission hat fast alle vom Regierungsrat vorgesehenen Entlastungen ausgeweitet und neue Entlastungen hinzugefügt beispielsweise für die juristischen Personen.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Monaten verschlechtert. So mussten die Konjunkturprognosen nach unten korrigiert werden, auch hat die Unsicherheit wegen der Währungssituation zugenommen. Ausserdem werden dem Kanton weniger Mittel aus den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank und aus dem Finanzausgleich Bund-Kantone zufliessen. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend, weil in den nächsten Jahren sowohl der Kanton als auch die Gemeinden kostspielige Aufgaben bewältigen müssen beispielsweise im Gesundheitswesen.

Aufgrund dieser Perspektiven will der Regierungsrat sogar seine an sich moderate Vorlage etwas modifizieren, indem die Entlastungen in zwei Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft treten sollen. Der Regierungsrat wird dies dem Grossen Rat in seiner Botschaft zur 2. Beratung beantragen.

Würden die Beschlüsse der Kommission umgesetzt, kämen der Kanton und die Gemeinden nach der Beurteilung des Regierungsrats in eine finanzielle Notlage. Um die Einnahmen und Ausgaben gemäss Schuldenbremse mittelfristig ausgeglichen zu halten, müsste der Kanton Verzichtsmassnahmen in anderen Bereichen vornehmen. Auch die Gemeinden müssten mit einem Leistungsabbau oder einer Steuerfusserhöhung reagieren. Die Gewährung von Steuerentlastungen bei gleichzeitigem schmerzhaftem Leistungsabbau oder Erhöhung des Gemeindesteuerfusses wäre für die Einwohnerinnen und Einwohner wohl nicht verständlich.

Die Beratung im Plenum des Grossen Rats ist am 15. November 2011 vorgesehen. Die Botschaft des Regierungsrats für die 2. Beratung wird im 1. Quartal 2012 erwartet.

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