Steueranteil bei Grundbuchabgaben soll beibehalten werden
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Einnahmenausfall von jährlich 36 Millionen Franken ist nicht verkraftbar
Bei einem Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen würden dem Kanton jährlich rund 36 Millionen Franken Einnahmen für die Erfüllung seiner Aufgaben fehlen. Angesichts der drohenden Defizite von über 100 Millionen Franken pro Jahr beantragt der Regierungsrat, die Grundbuchabgaben in der heutigen Form beizubehalten.
Der Grosse Rat hat am 13. Januar 2015 in 1. Beratung und am 15. September 2015 in 2. Beratung gegen den Antrag des Regierungsrats die von der SVP-Fraktion in einer Motion vom 16. März 2010 verlangte Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben jeweils knapp gutgeheissen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zur 3. Beratung mit der notwendigen Gesetzesänderung und dem Entwurf eines Grundbuchgebührendekrets zur Umsetzung der Motion überwiesen. Aufgrund des Beschlusses des Grossen Rats, die Abschaffung des Steueranteils auf den 1. Januar 2018 vorerst zur Hälfte und auf den 1. Januar 2020 gänzlich vorzunehmen, hat der Regierungsrat eine entsprechende Anpassung der Gesetzesentwürfe vorgenommen. Unverändert beantragt er dem Grossen Rat, von einer Umsetzung abzusehen.
Die mittel- und längerfristigen finanzpolitischen Perspektiven sind für den Kanton Aargau weiterhin sehr schlecht. Im Rahmen der Leistungsanalyse und der Entlastungsmassnahmen 2016 wurden bereits zahlreiche einschneidende Massnahmen mit grossen Einsparungen realisiert. Damit verbunden ist ein spürbarer Abbau der Dienstleistungen für die Bevölkerung des Kantons. Eine Verbesserung der finanzpolitischen Lage ist dennoch nicht erkennbar. Trotz der bisherigen Massnahmen zeichnen sich in den nächsten Jahren grössere Defizite ab. Es sind weitere einschneidende Massnahmen erforderlich.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, auch im Rahmen der 3. Beratung nicht auf die Gesetzesänderung einzutreten. Angesicht der bereits erfolgten und noch weiter notwendigen Einsparungen wäre der Einnahmenausfall von jährlich rund 36 Millionen Franken nicht verkraftbar.
Im interkantonalen Vergleich ist die Belastung durch die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau tief.