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Steigende Nachfrage nach Sonderschul- und Heimplätzen :
Regierungsrat beschliesst Erhöhung der Gemeinde- und Elternbeiträge für Sonderschulung und Heimaufenthalt

Die Anzahl der Platzierungen in Sonderschulen und Heimen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies hat zu einem starken Anstieg der Restdefizite geführt. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Beiträge der Gemeinden und Eltern der Kostenentwicklung anzupassen und Schulgeld- und Elternbeitrag per 1. Jan. 2002 zu erhöhen.

Die Nachfrage nach Plätzen in heilpädagogischen Sonderschulen und Erziehungs- und Schulheimen ist in den letzten Jahren gesamtschweizerisch kontinuierlich gestiegen. Heute werden insgesamt 1870 Aargauer Kinder und Jugendliche in inner- oder ausserkantonalen Einrichtungen gefördert und betreut. Innerhalb von vier Jahren ist eine Steigerung von 28 % zu verzeichnen (1.1.1997: 1460 Platzierungen, 1.1.1999: 1640 Platzierungen).

Die Kosten für Sonderschulmassnahmen werden von Bund (Invalidenversicherung, Bundesamt für Justiz), Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kanton übernimmt die Besoldung der Lehrpersonen an Sonderschulen und Heimen, die Gemeinden haben für jedes eingewiesene Kind ein Schulgeld zu entrichten und die Eltern leisten einen Beitrag an die Verpflegung. Die verbleibenden Restkosten werden unter allen Gemeinden aufgrund der Einwohnerzahlen aufgeteilt.

Bei der Entwicklung der Restkosten ist wie bei den Platzierungen eine deutliche Zunahme zu verzeichnen: Im Jahre 1997 betrugen die Restdefizite insgesamt 25,2 Mio. Franken, 1999: 27,1 Mio. Franken, 2000: 29,4 Mio Franken. Im laufenden Jahr rechnet das Departement Bildung und Kultur mit Restkosten in der Grössenordnung von 31 Mio. Franken, was einer Zunahme von 23% seit 1997 entspricht.

Der Regierungsrat hat angesichts dieser Kostenentwicklung beschlossen, die Schulbeiträge der Gemeinde von bisher Fr. 4800 pro Jahr auf Fr. 7'200 pro Jahr zu erhöhen. Dies liegt im Rahmen der Schulgelder, welche die Gemeinden auch für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe aufbringen, die in einer benachbarten Gemeinde unterrichtet werden. Der Elternbeitrag für die Verpflegung wird von Fr. 13. auf Fr. 15. pro Tag angepasst. Die entsprechende Verordnungsänderung wurde am 19. September 2001 beschlossen und tritt per 1. Januar 2002 in Kraft.

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