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Start für den Kataster der belasteten Standorte :
Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat die finanziellen Mittel

Der Bund verlangt im Umweltschutzgesetz von den Kantonen eine systematische Erfassung der mit Abfällen oder anderen Schadstoffen belasteten Standorte. Die umfassenden Arbeiten sollen bis 2006 abgeschlossen werden. Der Kataster der belasteten Standorte wird nach Abschluss öffentlich zugänglich sein.

Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 5.1 Millionen Franken für die Erstellung des kantonalen Katasters der belasteten Standorte bis anfangs 2006. Das Umweltschutzgesetz schreibt die Art und den Umfang des Katasters vor.Der Kataster hätte bis Ende 2003 fertig gestellt werden sollen. Der Aargau - zusammen mit den meisten andern Kantonen - wird diesen Termin nicht einhalten können, da die entsprechenden Vollzugshilfen des Bundes erst seit Herbst 2001 vorliegen. Der Kanton Aargau unterstützte mit einem Pilotprojekt die Erarbeitung dieser Grundlagen, welche die gesamtschweizerisch möglichst einheitliche Realisierung des Katasters garantieren sollen.

Es werden grundsätzlich drei Standorttypen erfasst; nämlich Ablagerungsstandorte (Deponien), Unfallstandorte und Betriebsstandorte von belastungsrelevanten Branchen. Bei den Deponien und den Unfallstandorten wird in erster Linie der seit 1988 bestehende kantonale Verdachtsflächenkataster aktualisiert. Der Hauptaufwand bei der Erstellung des Katasters verursacht die Erfassung und Bewertung der Betriebsstandorte.

Der Kataster ist ein Instrument um die sanierungsbedürftigen belasteten Standorte zu identifizieren. Er dient somit dem Schutze der Umwelt vor schädigenden Einwirkungen durch Schadstoffe, beispielsweise im Grundwasser.

Der Kataster ist zusätzlich eine systematische Informationsquelle über Belastungen des Untergrundes mit Abfällen oder Schadstoffen. Bei Bauprojekten ermöglicht er der Bauherrschaft und den Behörden rechtzeitig die umweltgerechte Entsorgung von verschmutztem Aushub sicher zu stellen. Der Kataster wird öffentlich zugänglich sein und auch als Grundlage bei der Bewertung eines Grundstücks oder einer Liegenschaft dienen.

Das Baudepartement will bei der Erfassung der Betriebsstandorte mit den Verantwortlichen der betroffenen Betreibe und deren Branchenorganisationen und Wirtschaftsverbänden eng zusammen arbeiten.

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