Starker Auftritt der Aargauer Regierung
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Alle fünf Regierungsräte setzen sich für die Demokratiereform ein
Der Regierungsrat ist in corpore dem Abstimmungskomitee "JA zur Demokratiereform" beigetreten. Dies ist ein wichtiges Signal für die Volksabstimmung vom 2. Juni 2002. Landammann Ernst Hasler: "Ich unterstütze die Demokratiereform, denn sie hat das Ziel, das Aargauer Stimmvolk vermehrt zur Teilnahme an kantonalen Volksabstimmungen zu motivieren."
Gegenwärtig ruft der Kanton Aargau seine Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei jedem neuen Gesetz und sogar bei jeder Gesetzesänderung automatisch an die Urne. Das Interesse an Volksabstimmungen über kantonale Gesetze ist aber klein, wenn nicht gleichzeitig über eine Bundesvorlage abgestimmt wird. Die Stimmbeteiligung an solchen Abstimmungsterminen lag in den letzten Jahren bei weniger als 20%. In diesem Punkt hakt die Demokratiereform ein: Zukünftig soll das Aargauer Stimmvolk nicht mehr zu jedem Gesetz obligatorisch an die Urne gerufen werden, sondern sich auf die wesentlichen und umstrittenen Gesetze konzentrieren können.
Vereinfachung bei kantonalen Volksabstimmungen
Dieses neue Modell wird folgendermassen umgesetzt: Wenn im Grossen Rat gegen ein neues Gesetz Opposition erwächst und es in der Schlussabstimmung weniger als 101 JA-Stimmen erhält, findet nach wie vor eine obligatorische Volksabstimmung statt. Wenn das Gesetz im Grossen Rat hingegen unbestritten ist und es 101 oder mehr JA-Stimmen erhält, gelangt es nicht mehr automatisch zur Volksabstimmung. Es besteht die Möglichkeit, dass 3'000 Stimmberechtigte mit ihren Unterschriften oder neu 50 Grossratsmitglieder jedoch auch ein solches Gesetz zur Volksabstimmung bringen können. Regierungsrat Kurt Wernli: "Mit diesem neuen Modell tragen wir der langen Tradition des obligatorischen Gesetzesreferendums im Kanton Aargau Rechnung. Wir schaffen es nicht gänzlich ab, sondern gestalten es zeitgemäss aus".
Neu: Man kann auch über sein Geld abstimmen
Die Demokratiereform führt zu einer Erweiterung der Volksrechte. Neu wird ein obligatorisches Mitspracherecht des Volkes bei umstrittenen Beschlüssen des Grossen Rats über Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken eingeführt. Regierungsrat Kurt Wernli: "Hinter dieser Neuerung liegt das Sprichwort "Wer zahlt, befiehlt". Bei umstrittenen hohen Ausgaben soll das Volk immer das letzte Wort haben, denn es hat die Ausgaben später über die Steuern zu bezahlen."
Drei Vorlagen an der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002
Um die Vereinfachungen bei den kantonalen Abstimmungen und das Mitspracherecht bei den Millionenausgaben zu erreichen, müssen die Kantonsverfassung und das Gesetz über die politischen Rechte geändert werden.
Als dritte Vorlage steht die Änderung des Gemeindegesetzes zur Abstimmung. Die Aargauer Gemeinden mit Einwohnerrat sollen künftig selbst regeln können, ob sie den Voranschlag mit Steuerfuss dem Stimmvolk obligatorisch oder fakultativ an der Urne vorlegen wollen. Der Kanton will den Gemeinden mit Einwohnerrat in diesem Bereich keine Vorschriften mehr machen und somit die Gemeindeautonomie stärken.