Hinweis:Pflegeinitiative
Volk und Stände haben im November 2021 die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" angenommen. Gemäss Bundesratsentscheid vom 25. Januar 2022 wird die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt: Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit der direkten Abrechnung durch Pflegefachpersonen. Die weiteren Forderungen der Initiative (verbesserte Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklung, angemessene Löhne) werden Bund und Kantone in der zweiten Etappe angehen. Zur Umsetzung der Initiative hat das Parlament ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege erlassen, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Dieses bezweckt, dass genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht, und fördert die Ausbildung von Pflegefachpersonal mit finanziellen Anreizen. Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes hat der Regierungsrat die kantonale Verordnung zur Umsetzung der Pflegeinitiative im Bereich der Ausbildung (V Pflegeausbildung) verabschiedet. Der Grosse Rat hat dazu am 19. März 2024 einen Verpflichtungskredit von rund 65,9 Millionen Franken beschlossen. Die Verordnung ist seit 1. Juli 2024 in Kraft und regelt die finanziellen Anreize, mit denen die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöht und dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt werden kann.