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Staffelung der Revision des Steuergesetzes :
Regierungsrat schlägt dreistufiges Vorgehen vor

Der Regierungsrat nimmt Stellung zu den Beschlüssen der vorberatenden Kommission Volkswirtschaft und Abgaben und schlägt gleichzeitig einen realistischen Weg zur erfolgreichen Umsetzung der Steuergesetzrevision vor.

Die grossrätliche Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) fordert Steuerentlastungen, die beim Kanton und den Gemeinden zu erheblichen Steuerausfällen im dreistelligen Millionenbereich führen würden. Dadurch käme es zu einem auch für die Bevölkerung spürbaren Leistungsabbau. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Kommissionsanträge ab. Allerdings stützt die Regierung die Auffassung, dass aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung zusätzliches Potenzial für Steuerentlastungen besteht. Deshalb schlägt die Regierung dem Grossen Rat ein dreistufiges Vorgehen vor.

Vorgehen in drei Etappen

In einem ersten Schritt soll die vom Regierungsrat in der Botschaft dargelegte und von der Kommission grundsätzlich nicht bestrittene Revision gemäss dem ursprünglichen Terminplan auf den 1. Januar 2007 umgesetzt werden. Hingegen würde, anders als in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen, die Kapitalsteuer in einem einzigen Schritt halbiert werden.

In einem zweiten Schritt sollen auf Anfang 2009 die Aargauer Unternehmen zusätzlich entlastet werden. Die Regierung sieht insbesondere eine Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen um ein Prozent sowie die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer vor.

Als dritter Schritt sollen in einer neuen Vorlage dem Grossen Rat Entlastungen der natürlichen Personen vorgeschlagen werden. Bei guter Konjunkturenwicklung kann dieser Schritt ab 2010/2011 erfolgen. Spürbar entlastet würden insbesondere der Mittelstand und die Familien.

Berücksichtigung der dynamischen Effekte

Die Vorschläge des Regierungsrates führen in den Jahren 2007 und 2008 zu Steuerausfällen von je 53 Millionen Franken beim Kanton und je 36 Millionen Franken bei den Gemeinden. Mit dem zweiten Schritt betragen die Steuerausfälle ab dem Jahr 2009 106 Millionen Franken für den Kanton und 59 Millionen Franken für die Gemeinden.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das dreistufige Vorgehen sowohl staats- als auch finanzpolitisch ausgewogen und vertretbar ist. Der Aargau erhöht damit seine steuerpolitische Konkurrenzfähigkeit und stärkt damit seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Es ist aber auch das Ziel des Regierungsrats, trotz Steuerausfällen in den kommenden Jahren einen ausgeglichenen Staatshaushalt vorzuweisen. Dies bedingt aber, dass der Grosse Rat auf seine am 22. Dezember beschlossene Vorgabe, der Aargau müsse in den Jahren 2007 bis 2010 jährlich 50 Millionen Überschuss erzielen, verzichtet.

Nach der ersten Lesung im Grossen Rat vom Mai 2006 wird der Regierungsrat eine erneute Lagebeurteilung vornehmen. Sind dann aufgrund der Beratungsergebnisse massive Steuerausfälle zu erwarten, die über das vom Regierungsrat vorgeschlagene dreistufige Vorgehen hinausgehen, müssen die Auswirkungen auf den Aufgaben- und Finanzplan vertieft analysiert werden. Dies kann Verzögerungen bei der zweiten Lesung der Steuergesetzrevision und der Erstellung des AFP 2007-2010 zur Folge haben.

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