Stärkung des Kantons Aargau als Wirtschafts- und Wohnstandort
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Regierungsrat will die Befristung des Standortförderungsgesetzes aufheben
Der Regierungsrat will den Kanton Aargau auch zukünftig als attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort positionieren und stärken. Dafür braucht es gezielte und langfristige Anstrengungen. Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat, die Befristung des Gesetzes über die Standortförderung aufzuheben.
Der Kanton Aargau weist hervorragende Voraussetzungen als Wirtschafts- und Wohnstandort auf. Er verfügt über attraktive Standortfaktoren wie die zentrale Lage, die Nähe zu renommierten Forschungs- und Bildungsinstituten, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Landreserven, die mode-rate Steuerbelastung und die Nähe zu Naherholungsgebieten. Um das Potenzial des Kantons Aargau als Wirtschafts- und Wohnstandort nachhaltig auszuschöpfen und im Standortwettbewerb optimal zu positionieren, braucht es gezielte und dauerhafte Aktivitäten.
Die gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten der kantonalen Standortförderung ist das Gesetz über die Standortförderung (SFG). Gestützt auf dieses Gesetz stellt der Kanton Aargau Dienstleistungen für die Aargauer Wirtschaft sicher, unterstützt die Regionen bei der Umsetzung von Standortförderungsprojekten und verbessert mit gezielten Projekten wie Hightech Aargau und dem PARK innovAARE die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort. Das SFG ist seit 1. Januar 2010 in Kraft und bis 31. Dezember 2016 befristet.
Evaluationsergebnisse zum Standortsförderungsgesetz
Das SFG sieht gemäss § 10 alle vier Jahre eine Berichterstattung an den Grossen Rat vor. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat dazu eine externe Evaluation bei der Firma BHP – Hanser und Partner AG in Auftrag gegeben.
Zu den Zielen des SFG gehören nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung eines hohen Pro-Kopf-Volkseinkommens, Erhöhung der Standortzufriedenheit von ansässigen Unternehmen und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die BHP kam in ihrem Evaluationsbericht vom Januar 2014 zum Schluss, dass die aufgebauten Tätigkeiten der kantonalen Standortförderung wesentliche Beiträge zur Erreichung der Ziele des SFG und zur Weiterentwicklung sowie Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandorts Aargau leisten. Um die Stetigkeit und die Planungssicherheit für die Vollzugsaufgaben und Projekte der Standortförderung zu gewährleisten, wird im Evaluationsbericht empfohlen, die Befristung des SFG aufzuheben.
Parteien, Regionen und Verbände angehört
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens konnten die politischen Parteien, Regionalplanungs-, Wirtschafts- und Gemeindeverbände zu den Evaluationsergebnissen und zur Frage der Aufhebung der Befristung Stellung nehmen. Die Anhörungsteilnehmenden erachten aufgrund der Standortförderungsaktivitäten der anderen Kantone ein Engagement des Kantons Aargau in diesem Bereich nahezu einhellig als unabdingbar und sprechen sich für die Weiterführung eines attraktiven und leicht zugänglichen Basisangebots von Dienstleistungen für Unternehmen aus. Die regionalen Planungsverbände und die Gemeindefachverbände beurteilen das SFG als wichtige und notwendige Grundlage und nehmen die kantonale Standortförderung als professionelle Partnerin und zuverlässige Ansprechstelle wahr. Mehrere politische Parteien (SVP, FDP, BDP, EDU) und die AIHK möchten das Gesetz erneut für vier Jahre (bis 2020) befristen.
Antrag auf Aufhebung der Befristung
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zusammen mit der Berichterstattung zur Evaluation des SFG die Aufhebung der Befristung gemäss § 11 des Standortförderungs-gesetzes. Der Regierungsrat erachtet es als nötig, dass das SFG als klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Förderung des Wirtschaftsstandorts Aargau unbefristet gilt. Das bisher befristete SFG ist in der ganzen Schweiz eine Ausnahme und eine nochmalige Befristung würde die Positionierung des Wirtschaftsstandorts Aargau im interkantonalen Standortwettbewerb schwächen. Die Stetigkeit der gesetzlichen Grundlage ist auch eine Voraussetzung für die Planungssicherheit der Aufgaben und der Projekte der kantonalen Standortförderung sowie für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Swiss Global Enterprise (S-GE). Die gesetzliche Vorgabe, wonach der Regierungsrat die Wirkung des Gesetzes laufend überprüft und dem Grossen Rat über die Ergebnisse alle vier Jahre Bericht erstattet, bleibt bestehen.