Stärkung des Aargaus als Wirtschaftsstandort
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Regierungsrat will die Befristung des Standortförderungsgesetzes aufheben
Der Regierungsrat will den Kanton Aargau auch zukünftig als attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort positionieren und stärken. Dafür braucht es gezielte und langfristige Anstrengungen. Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat, die Befristung des Gesetzes über die Standortförderung aufzuheben.
Der Kanton Aargau weist sehr gute Voraussetzungen als Wirtschafts- und Wohnstandort auf. Er verfügt über attraktive Standortfaktoren wie die zentrale Lage, die Nähe zu renommierten Forschungs- und Bildungsinstituten, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Landreserven, eine moderate Steuerbelastung und die Nähe zu Naherholungsgebieten. Um das Potenzial des Kantons als Wirtschafts- und Wohnstandort nachhaltig auszuschöpfen und den Aargau im Standortwettbewerb optimal zu positionieren, braucht es gezielte und dauerhafte Aktivitäten.
Die gesetzliche Grundlage für die Aktivitäten der kantonalen Standortförderung ist das Gesetz über die Standortförderung (SFG). Gestützt auf dieses Gesetz stellt der Kanton Aargau Dienstleistungen für die Aargauer Wirtschaft sicher, unterstützt die Regionen bei der Umsetzung von Standortförderungsprojekten und verbessert mit gezielten Projekten wie Hightech Aargau die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort. Das SFG ist seit 1. Januar 2010 in Kraft und bis 31. Dezember 2020 befristet.
Evaluationsergebnisse zum Standortförderungsgesetz
Das SFG sieht gemäss § 10 alle vier Jahre eine Berichterstattung an den Grossen Rat vor. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat dazu eine externe Evaluation bei der Firma Hanser Consulting in Auftrag gegeben.
Zu den Zielen des SFG gehören nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhaltung eines hohen Pro-Kopf-Volkseinkommens, Erhöhung der Standortzufriedenheit von ansässigen Unternehmen und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Hanser Consulting kam in ihrem Evaluationsbericht vom September 2018 zum Schluss, dass die Standortförderung sowohl auf der einzelbetrieblichen Ebene einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung der Wirtschaft im Kanton Aargau leistet als auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Um die Stetigkeit und die Planungssicherheit für die Vollzugsaufgaben und Projekte der Standortförderung zu gewährleisten, wird im Evaluationsbericht empfohlen, die Befristung des SFG aufzuheben.
Antrag auf Aufhebung der Befristung
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat zusammen mit der Berichterstattung zur Evaluation des SFG die Aufhebung der Befristung gemäss § 11 des Standortförderungsgesetzes zu beantragen. Er erachtet es als notwendig, dass das SFG für die nachhaltige Förderung des Wirtschaftsstandorts Aargau unbefristet gilt. Das bisher befristete SFG ist in der ganzen Schweiz eine Ausnahme und eine weitere Befristung würde die Positionierung des Wirtschaftsstandorts Aargau im interkantonalen Standortwettbewerb schwächen. Die Stetigkeit der gesetzlichen Grundlage ist auch eine Voraussetzung für die Planungssicherheit der Aufgaben und der Projekte der kantonalen Standortförderung sowie für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Switzerland Global Enterprise (S-GE). Die gesetzliche Vorgabe, wonach der Regierungsrat die Wirkung des Gesetzes laufend überprüft und dem Grossen Rat über die Ergebnisse alle vier Jahre Bericht erstattet, bleibt bestehen.
Parteien, Regionen und Verbände werden angehört
Angesichts der engen Verknüpfung und der Zusammenarbeit der Standortförderung mit den kantonalen Wirtschaftsdachverbänden, den Regionalplanungsverbänden, den Standortmarketing-Organisationen, aber auch aufgrund der politischen Bedeutung des Gesetzes für die Positionierung des Kantons Aargau als Wirtschaftsstandort wird eine freiwillige Anhörung bei den im Grossen Rat vertretenen politischen Parteien und den vorstehend erwähnten interessierten Kreisen durchgeführt.