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Ständerats- und Bezirkswahlen vom 18. Oktober 2015 :
Eingang von zehn Kandidaturen für die Ständeratswahlen sowie insgesamt vier Kandidaturen für die drei stattfindenden Bezirkswahlen

Am 21. August 2015, 12.00 Uhr ist die Anmeldefrist für Kandidatinnen und Kandidaten der Ständerats- und Bezirkswahlen vom 18. Oktober 2015 abgelaufen. Für die Wahl der aargauischen Mitglieder des Ständerats kandidieren zehn Personen, für die Wahl einer Gerichtspräsidentin / eines Gerichtspräsidenten im Bezirk Kulm und die Wahl einer Bezirksrichterin / eines Bezirksrichters im Bezirk Bremgarten kandidiert je eine Person. Zudem findet am 18. Oktober 2015 im Bezirk Baden der zweite Wahlgang der Wahl einer Gerichtspräsidentin / eines Gerichtspräsidenten statt.

Die gesetzliche Frist zur Einreichung der offiziellen Wahlvorschläge für die Wahl der beiden aargauischen Mitglieder des Ständerats ist heute Freitag, 21. August 2015, 12.00 Uhr abgelaufen. Innerhalb dieser Frist sind die Anmeldungen der folgenden zehn Kandidatinnen und Kandidaten bei der Staatskanzlei eingegangen:

  • Pascale Bruderer Wyss, Nussbaumen (SP), (bisher)
  • Beat Flach, Auenstein (GLP)
  • Bernhard Guhl, Niederrohrdorf (BDP)
  • Ruth Humbel Näf, Birmenstorf (CVP)
  • Irène Kälin, Lenzburg (Grüne)
  • Hansjörg Knecht, Leibstadt (SVP)
  • Pius Lischer, Oberrüti (ig-grundeinkommen.ch)
  • Philipp Müller, Reinach (FDP)
  • Samuel Schmid, Biberstein (SLB)
  • Lilian Studer, Wettingen (EVP)

Die Wahl der aargauischen Mitglieder des Ständerats findet gleichzeitig mit den Nationalratswahlen am 18. Oktober 2015 statt. Im ersten Wahlgang können alle Stimmberechtigten des Kantons gültige Stimmen erhalten. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 22. November 2015 durchgeführt.

Ausführliche Informationen in Wort und Bild zu den offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie ab sofort im Internet-Auftritt des Kantons Aargau unter www.ag.ch/wahlen > Ständerat > Vorschau > Kandidierende

Die Portraits der 288 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der 16 aargauischen Mitglieder des Nationalrats und alle übrigen Informationen zu den eidgenössischen Wahlen sind ebenfalls online abrufbar.

Nachmeldefrist in den Bezirken Bremgarten und Kulm

Aufgrund einer Demission wurde am Bezirksgericht Kulm das Amt einer Gerichtspräsidentin / eines Gerichtspräsidenten zur Wahl ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 21. August 2015, 12.00 Uhr wurde folgende Kandidatur für die offene Gerichtspräsidiumsstelle eingereicht:

  • Irene Rössler, Aarau (SVP, FDP, EDU)

Zu einer weiteren Demission kam es am Bezirksgericht Bremgarten. Somit wurde das Amt einer Bezirksrichterin / eines Bezirksrichters im Bezirk Bremgarten zur Wahl ausgeschrieben. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist ging bei der Staatskanzlei ein Wahlvorschlag ein:

  • Roger Heiss, Hermetschwil-Staffeln (SVP)

Da sich innerhalb der ordentlichen Frist nur je eine Kandidatin bzw. ein Kandidat angemeldet hat, wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt (Publikation im Amtsblatt vom 28. August 2015), während der sich weitere Wahlberechtigte als Kandidierende anmelden können. Gehen bis zum Ablauf der Nachmeldefrist am Mittwoch, 2. September 2015, 12.00 Uhr keine weiteren Wahlvorschläge ein, werden die genannten Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Zweiter Wahlgang im Bezirk Baden

Am 14. Juni 2015 hatten die Stimmberechtigten des Bezirks Baden über die Besetzung einer Gerichtspräsidiumsstelle am Bezirksgericht Baden zu entscheiden. Da niemand das absolute Mehr erreichte, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang von Mittwoch, 24. Juni 2015, 12.00 Uhr wurden der Staatskanzlei folgende Kandidaturen vorgelegt:

  • Daniel Peyer, Baden (CVP)
  • Natalie Sax, Zufikon (parteilos)

Über die Besetzung dieses Amts werden die Stimmberechtigten des Bezirks Baden gleichzeitig mit den Wahlen des Nationalrats und des Ständerats am 18. Oktober 2015 an der Urne entscheiden können. Gültige Stimmen können nur die erwähnten offiziellen Kandidierenden erhalten. Dabei gilt das relative Mehr, gewählt ist also, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigt.

  • Staatskanzlei