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Staatsvertrag über die Opferhilfe wird verlängert :
Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn wird vier Jahre weitergeführt

Der Regierungsrat hat den Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn über die Opferhilfe für die Jahre 2013 bis 2016 verlängert. Die Zusammenarbeit in der Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn hat sich bewährt und wird deshalb weitergeführt.

Seit dem 1. Januar 2011 führt der Kantonale Sozialdienst (KSD) die organisatorisch und fachlich selbstständige Beratungsstelle für die Opfer von Straftaten sowie ihren Angehörigen und die Beobachtung von Kinderbefragungen im Sinne der Opferhilfegesetzgebung. Die Integration der Opferberatung im KSD ist in der Zwischenzeit extern evaluiert worden und hat ergeben, dass die Neuorganisation erfolgreich ist. Die Beratungsstelle hat sich sowohl im Kanton Aargau als auch im Kanton Solothurn, der in der Opferberatung seit Jahren mit dem Kanton Aargau kooperiert, gut etabliert und ist bestens vernetzt. Die Regierungsräte der Kantone Aargau und Solothurn haben vor diesem Hintergrund beschlossen, die bewährte Kooperation fortzusetzen und den Staatsvertrag bzw. die Leistungsvereinbarung zur Führung der Opferhilfeberatungsstelle um vier Jahre (für die Jahre 2013 bis 2016) zu verlängern.

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