Staatslöhne: Grosser Rat soll entscheiden
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Botschaft des Regierungsrates für den 30. November
Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterbreitet dem Grossen Rat, wie angekündigt, ein Dekret für einen befristeten, linearen Lohnabzug von 1.4% bei den Löhnen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons. Er verzichtet jedoch ausnahmsweise auf eine eigene Empfehlung zu dieser Massnahme.
Letzten Dienstag, 23. September 1999, signalisierten überraschenderweise auch bürgerliche Grossrats-Fraktionen ein Nein zum befristeten, linearen Lohnabzug beim Staatspersonal, den ihnen die Grossratskommission "Personalvorlagen" als Beitrag des Personals zur Sanierung der Staatsfinanzen vorgeschlagen hatte. Hingegen zeichnete sich ein Ja zur Streichung der automatischen Dienstalterszulage (DAZ) per 1. Mai 2000 ab. Formell entschieden wurde noch nichts. Das Geschäft ist für den 30. November traktandiert.
Vor diesem Hintergrund stellte sich für den Regierungsrat die Frage, ob er dem Parlament das versprochene und verlangte Lohnkürzungs-Dekret überhaupt noch zustellen solle. Die Regierung entschied sich dafür, um dem Grossen Rat klare Entscheidgrundlagen unterbreiten zu können und einen Entscheid in Kenntnis der finanziellen Folgen zu ermöglichen. Der Regierungsrat verzichtete jedoch ausnahmsweise auf eine Empfehlung zur Vorlage. In einem Begleitschreiben weist der Regierungsrat den Grossen Rat auf die finanziellen Konsequenzen hin, den der Verzicht auf die 1,4-prozentige lineare Lohnkürzung für das Budget 2000 hat: Es fehlen dadurch rund 18 Millionen Franken zusätzlich. In seinem Schreiben weist der Regierungsrat gleichzeitig in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Finanzierung der Umstellung auf das neue Lohnsystem per 1. April 2001 durch einen Verzicht auf den Lohnabzug nicht gefährdet werden darf.
Gleichzeitig hält der Regierungsrat an seinem Antrag fest, die Dienstalterszulage (DAZ) erst per 1.1.2001 abzuschaffen und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, per 1. Mai 2000. Damit soll unnötiger administrativer Aufwand bei der Auszahlung der Löhne sowie bei der Berechnung der Sozialabzüge und der Versicherungsleistungen vermieden werden. Im Lohnabzugsdekret unterbreitet der Regierungsrat eine mögliche Variante, die Verschiebung der Abschaffung der DAZ durch eine Lohnkürzung von 0.5% von Mai bis Dezember 1999 teilweise zu kompensieren.