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Staatsleitungsreform - Grünes Licht für WOV :
Grosser Rat hiess Reformen mit komfortabler Mehrheit gut

Das Parlament hat sich in der zweiten Beratung über die Vorlage zur Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV), der Parlamentsreform und der Finanzkontrolle von den vorgenommenen Optimierungen überzeugen lassen und den Reformen mit komfortabler Mehrheit zugestimmt.

Ja zur Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV), zur Parlamentsreform und zur Finanzkontrolle: Die von vielen als wichtigstes Geschäft der letzten Jahrzehnte im Kanton Aargau bezeichnete Reformvorlage fand nach der zweiten Beratung im Parlament breite Zustimmung.

Ja zu WOV

Die Mehrheit der Grossrätinnen und Grossräte hat dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) in zweiter Beratung zugestimmt. Die Überzeugung setzte sich durch, dass die Staatsleitung und die Verwaltung mit dieser Vorlage die notwendigen Instrumente zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen erhalten. Die Regierung hat vor allem auf Grund der Prüfungsaufträge aus der ersten Beratung die Vorlage entschlackt und verbessert. Durch die zusätzlichen Bereinigungen in der grossrätlichen WOV-Kommission wurde die Vorlage mehrheits-fähig, so dass ihr viele Grossrätinnen und Grossräte trotz ursprünglicher Bedenken zustimmen konnten. Ein zentrales Argument war dabei die breite Über-zeugung, dass sich das neue System für die Staatsleitung und die Verwaltungsführung wesentlich besser eignet als das bisherige.

Ab 1.1.2006 werden damit die staatlichen Aufgaben in 42 Aufgabenbereichen mit Wirkungs- und Leistungszielen, Globalbudgets und einem durch-gängigen Controlling geführt. WOV soll durch grössere Transparenz, die Verknüpfung von Auf-gaben und Finanzen, detailliertere und bessere Steuerungsmöglichkeiten, sowie Genauigkeit in Planung, Budgetierung und Berichtswesen zu einer erheblichen Optimierung in der staatlichen Aufgabenerfüllung beitragen.

Ja auch zur Parlamentsreform

Ebenfalls Zustimmung im Rat fand auch die Parlamentsreform. In Zukunft wird sich der Grosse Rat damit auf die wesentlichen Entscheidungen konzentrieren können. Als wichtigste Elemente der Reform stehen der "Auftrag" als neues Instrument des Grossen Rates und die neue Kommissionsstruktur im Vordergrund. Dabei ist diese Struktur auf die 42 WOV-Aufgabenbereiche abgestimmt. Weiter ist ein Parlamentsdienst aufzubauen, der künftig unter der Leitung des Ratsbüros stehen wird.

Sodann wurden die Sitzungsgelder und Entschädigungen für das Parlament erhöht. Ausserdem hat der Grosse Rat die bestehenden Unvereinbarkeitsregelungen ergänzt und eine Verfassungsgrundlage für die Übernahme privater Regelungswerke geschaffen. Entgegen dem Vorschlag von Regierungsrat und WOV-Kommission stimmte das Parlament hingegen der Beibehaltung der Geschäftsprüfungskommission zu.

Die Änderungen der Kantonsverfassung werden am 5. Juni 2005 dem Volk unterbreitet, die beschlossenen Gesetze und Gesetzesänderungen unterliegen dem fakultativen Referendum.

  • Regierungsrat