Splitting bei der direkten Bundessteuer gefordert
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Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates
Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung ab. Er fordert, dass stattdessen die Kinderabzüge erhöht und auch bei der direkten Bundessteuer ein Splitting eingeführt wird.
Der Bundesrat hat den Kantonen und weiteren interes-sierten Kreisen Vorschläge für Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung unterbereitet. In sei-ner Vernehmlassungsantwort teilt der Regierungsrat die Ansicht des Bundesrates, dass ein Wechsel zur Individualbesteuerung kurzfristig nicht realisierbar ist. "Ausserdem wäre die Einführung der Individualbe-steuerung mit erheblichen Mehraufwendungen für die Veranlagungsbehörden beziehungsweise die Kantone verbunden."
Wie das Eidgenössische Finanzdepartement sieht auch der Regierungsrat bei Zweiverdienerehepaaren im Bereich der direkten Bundessteuer dringenden Handlungsbedarf. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung des Zweitverdienerabzuges verbunden mit einer Verschärfung des Grundtarifes lehnt der Regie-rungsrat jedoch aus mehreren Gründen klar ab. So würden mit den neuen Regelungen Alleinstehende gegenüber Konkubinatspaaren und Ehepaaren, bei denen beide Ehegatten ein Erwerbseinkommen erziel-ten, übermässig benachteiligt.
Kritisiert wird vom Regierungsrat auch, dass die neuen Regelungen zu erheblichen Belastungsunterschieden zwischen Zwei- und Einverdienerehepaaren führen. Verdienen beide Ehepartner je 100'000 Franken, so müssen sie 3921 Franken an direkten Bundessteuern bezahlen. Wird das gleiche Einkommen jedoch nur von einem Ehegatten erzielt, beträgt die Steuerbelastung 9550 Franken. Bemängelt wird vom Regierungsrat weiter, dass vor allem kinderlose Zweiverdienerehe-paare profitieren, während viele Ehepaare mit Kindern "nur eine marginale, in vielen Fällen aber gar keine Entlastung erfahren dürften".
Splitting und höhere Kinderabzüge gefordert
An Stelle der vorgeschlagenen Sofortmassnahmen fordert der Regierungsrat, dass bei den direkten Bun-dessteuern ein Splitting eingeführt und die Kinderab-züge erhöht werden. Der Kanton Aargau hat mit sei-nem 2001 eingeführten Vollsplitting positive Erfahrun-gen gemacht und hält das Modell auch bei der direkten Bundessteuer für ein effizientes Mittel. Falls das Voll-splitting bei der direkten Bundessteuer aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, fordert der Regierungs-rat den Bundesrat auf, ein Teilsplitting zu prüfen.