Spitaltarife 2012 durch den Regierungsrat verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Spitaltarife im Akutstationären Bereich genehmigt und wo nötig festgesetzt. Somit verfügen nun alle akutstationären Leistungserbringer bezüglich dem Jahr 2012 über einen genehmigten oder festgesetzten Tarif.
Die neue Spitalfinanzierung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wurde per 1. Januar 2012 eingeführt. Dabei gab es bedeutende Neuerungen: Der Kanton muss sich demnach an den Kosten für die stationären Behandlungen in einem Spital oder in einem Geburtshaus anteilsmässig beteiligen, sofern die betreffenden Leistungserbringer auf der Spitalliste sind. Der Anteil des Kantons beträgt dabei grundsätzlich mindestens 55 Prozent. Der Kanton Aargau konnte jedoch von einer Übergangsregelung profitieren, weil seine Krankenkassenprämien unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Das heisst, er muss diesen Mindestprozentsatz erst im Jahr 2017 erreichen. Im Jahr 2012 musste der Kanton Aargau 47 Prozent der stationären Spitalkosten übernehmen.
Kanton nicht Vertragspartner
Nebst der neuen Finanzierungsregelung wurde im akutstationären Bereich auch das neue nationale Abgeltungssystem SwissDRG eingeführt. Bei diesem Fallpauschalen-System wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die Versicherer und die Leistungserbringer verhandeln im akutstationären Bereich nach SwissDRG jeweils die sogenannte Baserate (Basispreis bei einem Kostengewicht von 1.0) aus. Die Baserate wird mit dem Kostengewicht des jeweiligen Falls multipliziert. Daraus resultiert der Gesamtpreis für einen stationären Aufenthalt.
Obwohl sich die Kantone prozentual an den zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern ausgehandelten Tarifen beteiligen müssen, sind sie nicht Vertragspartner. Die ausgehandelten Tarifverträge müssen indes vom Regierungsrat genehmigt werden. Er prüft dabei, ob sie mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang stehen. Können sich die Tarifpartner nicht auf eine vertragliche Lösung einigen, so setzt der Regierungsrat nach Anhören der Beteiligten den Tarif fest.
Bis 2015 eine Baserate pro Leistungserbringer
Dem Regierungsrat wurden im akutstationären Bereich für das Jahr 2012 34 Verträge zur Genehmigung eingereicht und 4 Anträge auf Tariffestsetzung gestellt. Die hohe Anzahl Verfahren rührt daher, dass auf Versicherseite seit dem Jahr 2012 tarifsuisse ag, die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas und KPT) sowie die Assura/Supra eigene Verträge abgeschlossen haben. Unterschiedliche Tarife darf der Regierungsrat nicht genehmigen. Eine Bestimmung im kantonalen Spitalgesetz verlangt jedoch, dass während einer dreijährigen Übergangsfrist nur eine einheitliche Baserate pro Leistungserbringer genehmigt werden darf. Danach, das heisst ab 2015, ist lediglich noch eine einheitliche Kantonsbaserate zu genehmigen oder allenfalls festzusetzen.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die eingereichten Genehmigungs- und Festsetzungsanträge sorgfältig geprüft und die notwendigen Stellungnahmen der Vertragsparteien sowie der Preisüberwachung eingeholt. Zudem wurden eigene Berechnungen zur Wirtschaftlichkeitsüberprüfung erstellt. Dieser haben 8 Verträge nicht standgehalten. Sie wurden deshalb vom Regierungsrat nicht genehmigt bzw. es wurde gleichzeitig eine tiefere Baserate festgesetzt.
Bei den übrigen Verträgen konnte festgestellt werden, dass diese den Vorgaben des KVG entsprechen und somit genehmigt werden konnten.
Basispreise sind tendenziell am Sinken
Alle 4 Festsetzungsverfahren betrafen die Zusammenarbeit zwischen der tarifsuisse ag und einzelnen Spitälern. Im Gegensatz dazu hat die Einkaufsgemeinschaft HSK sowie die Assura/Supra mit allen Spitälern eine Einigung erzielen können. Da alle diese Verträge der Wirtschaftlichkeitsprüfung des DGS standgehalten haben, mussten die Festsetzungen aufgrund der erwähnten kantonalrechtlichen Vorgaben auf gleicher Höhe erfolgen.
Das Ziel einer Baserate 2012 von 9500 Franken gemäss der vom Grossen Rat verabschiedeten Botschaft "Finanzierbare Aargauer Gesundheitspolitik" liess sich nicht erreichen. Erste Resultate aus den Verhandlungen zwischen Spitälern und Krankenkassen für die Jahre 2013 und 2014 zeigen aber eine sinkende Tendenz der Baserates. 2017 wird der geforderte Basispreis voraussichtlich erfüllt sein.
Die nun genehmigten oder festgesetzten Tarife kommen erst zur Anwendung, wenn die Regierungsratsbeschlüsse rechtskräftig sind und innerhalb von 30 Tagen keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werde. Solange die neuen Tarife nicht rechtskräftig sind, gelten weiterhin die Arbeitstarife.
Eine Übersicht der genehmigten Tarifverträge und der festgesetzten Tarife sind auf der Webseite der Abteilung Gesundheitsversorgung abrufbar.