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Spitalstandort Brugg soll aufgehoben werden :
Der Regierungsrat schlägt Umwandlung in ein Pflegeheim mit Übergangspflege vor

Mit der nun vorliegenden Botschaft hat der Grosse Rat über die Aufhebung des Spitalstandortes Brugg zu entscheiden. Die vom Regierungsrat unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg erarbeitete Gesamtkonzeption sieht die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim und den Aufbau eines privatwirtschaftlich betriebenen medizinischen Zentrums für ambulante Leistungen vor.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Aufhebung des Spitalstandortes Brugg und die Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim. Die unter Einbezug der Verantwortlichen des Bezirksspitals Brugg erarbeitete Gesamtkonzeption umfasst folgende Elemente:

- Umwandlung des Bezirksspitals Brugg in ein Pflegeheim mit rund 60 Langzeitbetten. Als zusätzliche Leistungen sollen die Übergangspflege (Betreuung nach einem Spitalaufenthalt) sowie eine Möglichkeit für Kurzaufenthalte betagter Menschen angeboten werden.

- Der Rettungsdienst für die Region Brugg soll am Standort Brugg beibehalten werden. Dieser wird fachlich einem Kantonsspital unterstellt.

- Aufbau eines privatwirtschaftlich betriebenen medizinisches Zentrums, welches ausschliesslich ambulante Leistungen erbringt. Das medizinische Zentrum wird nicht auf der Spitalliste geführt.

Mit dieser Gesamtkonzeption kann den Bedürfnissen der nächsten Jahre in der Region Brugg für zusätzliche Langzeitpflegebetten entsprochen werden. Die stationäre medizinische Grundversorgung ist durch die umliegenden Spitäler gewährleistet und der Rettungsdienst in der Region Brugg ist sichergestellt.Mit der Umsetzung der Gesamtkonzeption ergibt sich ein Sparpotential von jährlich 5,2 Mio. Franken. Darin enthalten sind auch die Einsparungen aus dem Wegfall von Gesamtinvestitionen von 18 Mio. Franken für ein neues Pflegeheim, die durch die Umnutzung nicht erforderlich sind. Die Betriebsaufnahme des neuen Pflegeheims ist auf den 1. Januar 2006 vorgesehen. Für den Betrieb des Pflegeheims wird weniger Personal benötigt. Für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche nicht übernommen werden können, sind aufgrund der Fluktuationsraten in den umliegenden Spitälern die Chancen intakt, neue Anstellungen zu finden. Es ist vorgesehen, einen Sozialplan auszuarbeiten, der vor allem Unterstützung in der Vermittlung von Arbeitsstellen an andere Spitäler geben soll.

  • Staatskanzlei