Spiele der obersten Ligen werden bewilligungspflichtig
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Neue Massnahmen gegen Gewalt an Fussball- und Eishockeyspielen gehen in die Anhörung
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) beschloss am 2. Februar 2012, das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen anzupassen. Neu sind Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung von Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer bewilligungspflichtig. Die Konkordatsänderung verlangt eine Anpassung im kantonalen Polizeigesetz (PolG).
Um Gewalt und Ausschreitungen im Umfeld von Sportveranstaltungen entgegenzuwirken, verabschiedete die KKJPD am 15. November 2007 das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Dieses Konkordat ist seit dem 1. Januar 2010 in allen Kantonen in Kraft. Nachdem sich die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere im Umfeld von Fussballspielen, mit den bisher vorgesehenen Massnahmen nicht nachhaltig eindämmen liess, beschloss die KKJPD am 2. Februar 2012 zahlreiche Ergänzungen des Konkordats. Diese beinhalten hauptsächlich die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer. Spiele der unteren Ligen können durch die kantonalen Behörden bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dies erfordert.
Anordnung von Auflagen
Für die Behörden bedeutet diese Anpassung, dass sie den Klubs und den Veranstaltern mit der Bewilligung die erforderlichen Auflagen betreffend Stadionordnung, Sicherheitsvorkehrungen sowie An- und Abreise der Fans machen müssen. Eine Identitätskontrolle der Fangruppen soll zudem ermöglichen, die randalierenden Besucherinnen und Besucher mit aktiven Massnahmen wie Rayonverbot und Meldeauflage zu belegen.
Die Revision des Konkordats bedarf der Genehmigung durch den Grossen Rat. Inhaltliche oder redaktionelle Änderungen am Wortlaut der Konkordatsbestimmungen sind nicht möglich.
Teilrevision des Polizeigesetzes
Für die Umsetzung des revidierten Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ist eine Anpassung des kantonalen Rechts erforderlich. Insbesondere sind im PolG Bestimmungen aufzunehmen, wonach die Zuständigkeit für die durch die Konkordatsänderungen neu eingeführten Bewilligungen und Massnahmen bei der Kantonspolizei liegt. Zudem ist der Rechtsschutz hinsichtlich dieser Bewilligungen und Massnahmen zu regeln.
Da die Neuerungen des Konkordats von den Kantonen bis Mitte 2013 ratifiziert werden sollen, wird eine verkürzte Anhörung durchgeführt. Diese findet vom 5. Juli 2012 bis zum 6. September 2012 statt.
Die Anhörung dauert bis zum 6. September 2012, die Unterlagen dazu finden Sie im kantonalen Angebot zu den Anhörungen.