SPG tritt am 1. Juli 2002 in Kraft
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Gesetzesänderungen erfordern seriöse Schulung der Behörden
Der Regierungsrat hat beschlossen, das neue Aargauer Sozialhilfe- und Präventionsgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu setzen. Damit bleibt genügend Zeit für eine seriöse Einführung und die Schulung der Gemeindebehörden sowie eine vorgängige Vernehmlassung der Gesetzesverordnung bei den Gemeinden.
Am vergangenen 10. Juni haben die Aargauer Stimmberechtigten das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) mit 77067 Ja zu 48313 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Es ersetzt das geltende Sozialhilfegesetz aus dem Jahre 1982. Neben der herkömmlichen Sozialhilfe betont das SPG den Gedanken der sozialen Prävention, d.h. der Verringerung des Risikos, sozialhilfeabhängig zu werden. Das SPG überträgt den Gemeinden weitgehende Vollzugsaufgaben.
Zur Zeit ist das Gesundheitsdepartement dabei, die Verordnung zum SPG auszuarbeiten. Dabei möchte Gesundheitsdirektor Ernst Hasler auch die Gemeinden miteinbeziehen. Nach den Herbstferien, also nach Mitte Oktober 2001, ist deshalb bei den Gemeinden eine Vernehmlassung des Verordnungsentwurfes geplant.
Für die Umsetzung der Neuregelungen ist eine sorgfältige Einführung und Schulung der Sozialbehörden und des betroffenen Personals der Sozialdienste und der Gemeindeverwaltungen anfangs 2002 notwendig. So kann überdies den Gemeinderatswahlen vom kommenden Herbst und damit verbundenen allfälligen Ressortswechseln Rechnung getragen werden.
Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat beschlossen, das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu setzen.