SPG tritt am 1. Januar 2003 in Kraft
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Dem Wunsch der Gemeinden wird Rechnung getragen
Die Einführung des neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) ist auf den 1. Januar 2003 festgesetzt. Mit diesem Entscheid kommt der Regierungsrat dem Wunsch der Gemeinden entgegen, genügend Zeit für eine optimale und seriöse Vorbereitung zur Einführung des Gesetzes zu gewähren.
Am 10. Juni 2001 haben die Aargauer Stimmberechtigten das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) angenommen. Es ersetzt das geltende Sozialhilfegesetz aus dem Jahre 1982. Neben der herkömmlichen Sozialhilfe betont das SPG den Gedanken der sozialen Prävention, d.h. der Verringerung des Risikos, sozialhilfeabhängig zu werden. Zu den zentralen Neuerungen zählt unter anderem die Elternschaftsbeihilfe und die Förderung von externer Kinderbetreuung. Zudem ist das neue Gesetz darauf ausgerichtet, Sozialhilfeempfangende möglichst rasch wieder zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu führen.
Da das neue Gesetz den Gemeinden weitgehende Vollzugsaufgaben überträgt, brauchen sie genügend Zeit, ihre neue Aufgabe seriös vorzubereiten. Dazu gehört eine vertiefte Einführung und Schulung der Sozialbehörden und des betroffenen Personals der Sozialdienste und der Gemeindeverwaltungen. Durch die Verschiebung der Inkraftsetzung des SPG vom 1. Juli 2002 auf den 1. Januar 2003 wird die zeitgerechte Bereitstellung aller Vollzugshilfen gewährleistet.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Zeitpunkt der Inkraftsetzung für die Gemeinden sehr zentral ist: 80 Prozent der teilnehmenden Gemeinden sowie andere wichtige Vernehmlasser haben sich explizit für eine spätere Einführung des SPG ausgesprochen.
Der Regierungsrat hat daher beschlossen, das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz mit der dazu gehörenden Verordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Damit kommt er den Gemeinden und dem Ergebnis der Vernehmlassung entgegen.