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Spezialfinanzierung der öV-Infrastruktur stösst auf breite Zustimmung :
Regierungsrat verabschiedet Botschaft für eine öV-Spezialfinanzierung zuhanden des Grossen Rates

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Botschaft für eine öV-Spezialfinanzierung vor. Der Vorschlag, die Finanzierung der öV-Infrastruktur im Kanton Aargau neu mit einer Spezialfinanzierung zu regeln, ist in der öffentlichen Anhörung auf breite Zustimmung gestossen. Mit einer Spezialfinanzierung wird die öV-Infrastruktur langfristig gesichert – ohne Mehrkosten gegenüber dem heutigen System. Zudem können auch Grossprojekte zuverlässig finanziert und die Abgrenzung zur Strassenkasse klar definiert werden.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu einer Spezialfinanzierung für Infrastrukturprojekte im öffentlichen Verkehr (öV) sind über 100 Stellungnahmen von Parteien, Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, betroffenen Verbänden und weiteren Interessierten eingegangen. Der Entwurf des Regierungsrats ist auf breite Zustimmung gestossen: Bei allen Fragen beträgt die Zustimmung mehr als 80 Prozent. Gar 93 Prozent der Anhörungsteilnehmenden stimmen dem Systemwechsel zu: Neu würden die stark schwankenden Investitionen in die öV-Infrastruktur aus einer Spezialfinanzierung und die Abgeltungen für das öV-Angebot weiterhin zu Lasten der laufenden Rechnung finanziert.

Mit einer Spezialfinanzierung wird die öV-Infrastruktur langfristig sichergestellt. Damit bleibt die gute Erreichbarkeit – ein wichtiger Standortvorteil für den Kanton Aargau – erhalten. Die Spezialfinanzierung vereinfacht die Finanzierung von öV-Infrastrukturprojekten – insbesondere von Grossprojekten wie beispielsweise der Limmattalbahn. Aus dem neuen Fonds werden sämtliche öV-Infrastrukturprojekte des Kantons finanziert. Das Angebot und der Betrieb des öV werden wie bisher aus allgemeinen Mitteln bezahlt.

Neue Abgrenzung zur Strassenrechnung

Gespiesen wird die Spezialfinanzierung mit einer jährlichen Einlage aus den allgemeinen Staatsmitteln (gemäss Finanzplan 14 Millionen Franken pro Jahr) sowie einem Viertel der Kantonsanteile am Ertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA (netto 6,6 Millionen Franken pro Jahr). Wie bei der Strassenrechnung wird mit dem in einem Jahr nicht benötigen Geld ein Fonds geäufnet, der für künftige Projekte beansprucht wird.

Nach heutigem Recht sind Beiträge aus der Strassenrechnung an öV-Infrastrukturprojekte, die Kantonsstrassen unmittelbar entlasten, zu leisten. Diese Beiträge werden im Einzelfall projektweise festgelegt. Neu soll die Mitfinanzierung von öV-Anlagen durch die Strassenrechnung wegfallen. Dafür fliesst wie erwähnt ein Viertel des jährlichen LSVA-Ertrags in den Fonds der öV-Spezialfinanzierung. Diese klare Regelung tastet die Zweckbindung nicht an und ist für die Strassenrechnung wie auch für den allgemeinen Haushalt saldoneutral.

Aus der Strassenrechnung soll die öV-Spezialfinanzierung zudem im Sinne einer Starthilfe ein einmaliges zinsloses Darlehen in der Höhe von 50 Millionen Franken erhalten. Der Vorschlag des Regierungsrates sah vor, dass dieses Darlehen innerhalb von 30 Jahren zurückbezahlt werden soll. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Anhörung wird die Botschaft in diesem Punkt geändert: Die Rückzahlung des Darlehens soll innert 20 Jahren erfolgen (linear 5 Prozent pro Jahr). Eine weitere Änderung gegenüber dem Anhörungsvorschlag betrifft die Höherverschuldungskompetenz des Regierungsrates, die nicht auf die gesamte Spezialfinanzierung, sondern auf die einzelnen Infrastrukturvorhaben ausgerichtet wird.

Keine Mehrkosten

Die Spezialfinanzierung öV-Infrastruktur hat keine Auswirkungen auf die Art oder Anzahl der Projekte. Diese werden wie bisher durch den Grossen Rat beschlossen. Die Spezialfinanzierung sorgt für mehr Transparenz und garantiert auch weiterhin die volle Steuerung durch das Parlament: Dieses steuert den Fondsbestand, indem es im Rahmen des Budgetprozesses die jährlichen Einlagen aus der Staatskasse festlegt. Damit sind die Überfinanzierung oder die unkontrollierte Verschuldung des Fonds ausgeschlossen.

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Unter folgendem Link finden Sie weitere Unterlagen GR 16.221

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat