Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Sperrung der Rheinbrücke in Koblenz vom 30. Juni bis 22. September 2014 :
Grossräumige Umfahrungen vorgesehen, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr nicht betroffen

Die Rheinbrücke in Koblenz wird saniert. Aus bau- und sicherheitstechnischen Gründen muss sie vom 30. Juni bis 22. September 2014 für den motorisierten Verkehr gesperrt werden.

Die Sanierungsarbeiten für die Rheinbrücke in Koblenz haben bereits im März 2014 begonnen. Die Brücke wurde komplett in ein Zelt eingepackt, damit die Umweltschutzanforderungen für die Sandstrahlarbeiten erfüllt werden. Der unterwasserseitige Stahlträger, Haupttragwerk der Brücke, wurde komplett von der alten Farbe befreit und ein neuer, vierschichtiger Farbaufbau soll die Tragwerkskonstruktion für die nächsten Jahrzehnte vor Korrosion schützen. Der Gehweg unterwasserseitig wurde bereits saniert, damit dieser den Fussgängerinnen und Fussgänger während der Totalsperrung zur Verfügung steht.

Umleitungen

Aus bau- und sicherheitstechnischen Gründen und um einen raschen Bauablauf zu ermöglichen, wird die Rheinbrücke vom 30. Juni bis 22. September 2014 für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Umleitungen werden wie folgt signalisiert:

  • Für Personenwagen ist eine grossräumige Umleitung bereits ab Raum Brugg/Baden über Bad Zurzach, respektive Laufenburg vorgesehen.
  • Für Lastwagen besteht eine Umfahrungsmöglichkeit via Stein.

Der öffentliche Verkehr sowie der Langsamverkehr sind von der Sperrung nicht betroffen. Der Waldshuter Tarifverbund bietet während der Sanierungszeit zusammen mit der

A-Welle ein Alternativangebot an, mit welchem Betroffene vier Monate lang mit der Bahn die Grenze passieren können, jedoch nur drei Monate bezahlen.

Zollabfertigung für den Handelswarenverkehr und Privatwaren

Der Handelswarenverkehr wird während der Brückensperrung unterteilt in regionalen und überregionalen Verkehr.

Regionale Transporte (Zuständigkeitsbezirk der Zollstelle Waldshut) in die Schweiz müssen bei der Gemeinschaftszollanlage Waldshut/Koblenz zur deutschen Ausfuhr beziehungsweise zur Schweizer Einfuhr abgefertigt werden. Der Grenzübertritt erfolgt in Stein/Bad Säckingen.

Überregionale Transporte müssen westlich über die Zollstellen Basel/Weil am Rhein beziehungsweise Rheinfelden Autobahn oder östlich über die Zollstellen Bietingen/Thayngen beziehungsweise Neuhaus/Bargen in die Schweiz einfahren.

Exporte aus der Schweiz in die EU müssen zwingend bei der Zollstelle Waldshut/Koblenz zur Ausfuhr abgefertigt werden. Das Fahrzeug befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz. Das Papierhandling übernehmen die ortsansässigen Verzollungsagenturen. Der Grenzübertritt und die Abfertigung auf deutscher Seite erfolgen in Stein/Bad Säckingen.

Privatwaren können Reisende bei allen besetzten Grenzübergängen anmelden. Ausserhalb der Öffnungszeiten kann dies auch mittels schriftlichem Selbstveranlagungsverfahren (Anmeldebox) erfolgen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch die ab 1. Juli 2014 neuen Bestimmungen und Zoll-Freimengen für Privatwaren.

Detaillierte Informationen zum Thema Brückensperrung/Zollabfertigung erteilt für Handelswaren die Zollstelle Koblenz/Waldshut (058 481 57 90) und für Privatwaren die Grenzwachtregion I (058 469 14 00).

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt