Sperrung der Reussbrücke in Mühlau
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Vom 19. Juli 2004 während voraussichtlich sechs Wochen
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten muss die Reussbrücke Mühlau ab 19. Juli 2004 während voraussichtlich sechs Wochen für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt werden.
Um die Restlebensdauer der 1940 erstellten Reussbrücke in Mühlau um weitere 10 bis 15 Jahre zu verlängern, haben das Baudepartement des Kantons Aargau sowie die Baudirektion des Kantons Zug eine Sanierung des Bauwerks beschlossen. Diese wird in diesem Sommer nun durchgeführt.
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten muss die Reussbrücke Mühlau ab 19. Juli 2004 während voraussichtlich sechs Wochen für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrung mit entsprechenden Umleitungsempfehlungen (Reussbrücken Sins und Merenschwand) ist signalisiert. Für Radfahrende sowie für Fussgängerinnen und Fussgänger ist die Querung der Brücke möglich, allerdings erschwert.
Die Gesamtkosten für die Brückensanierung belaufen sich auf CHF 250'000 und werden hälftig von den Kantonen Aargau und Zug getragen.