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Sperrgebiet wegen Kaninchenkrankheit Myxomatose wird aufgehoben :
Keine weiteren Krankheitsfälle aufgetreten

Der Veterinärdienst Aargau hat die tierseuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen für das ganze Gebiet der Gemeinde Boniswil mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Handel und Verkehr mit Kaninchen ist ab sofort wieder gestattet.

Nachdem in einer privaten Haustierhaltung in der Gemeinde Boniswil in der zweiten Novemberhälfte die ansteckende Kaninchenkrankheit Myxomatose festgestellt worden war, hatte der Veterinärdienst Aargau das Gemeindegebiet Boniswil zum Sperrgebiet erklärt. Während einer Überwachungsphase von 30 Tagen nach dem Seuchenfall wurden im Sperrgebiet keine weiteren Fälle oder Verdachtsfälle von Myxomatose bekannt. Da aufgrund der Umstände, die zum Krankheitsausbruch geführt hatten, auch keine weitere Ausbreitung der Krankheit zu erwarten ist, wird das Sperrgebiet per 18. Dezember 2015 aufgehoben.

  • Departement Gesundheit und Soziales