Sins: Einbrecher in Lagerhalle bedroht Polizisten mit Schusswaffe
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Polizeiliche Schussabgabe verletzt Einbrecher am Unterarm. Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren.
Die Aargauische Staatsanwaltschaft hat am Pfingstsonntag gegen einen 41-jährigen, in der Schweiz lebenden, Italiener ein Strafverfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahls eröffnet.
Gleichzeitig werden die Umstände der polizeilichen Schussabgabe abgeklärt. Zur Schussabgabe durch einen Polizisten kam es, nachdem der in flagranti überraschte Einbrecher sich gegen die polizeiliche Verhaftung wehrte und die eintreffenden Polizisten mit einer Pistole bedrohte. Der Einbrecher wurde am Unterarm leicht verletzt. Er befindet sich ausser Lebensgefahr und wird im Spital ärztlich betreut. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft.
Am frühen Pfingstsonntag, kurz nach Mitternacht, ging bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau die Meldung ein, wonach in Sins ein unbekannter Täter mit einem Lieferwagen in ein Garagentor eines Firmengebäudes geprallt sei. Kurze Zeit später konnte die eintreffende Polizeipatrouille im Tatobjekt der Lagerhalle einen aus einem Nebenraum mit Deliktsgut beladenen Einbrecher feststellen, welcher gerade dabei war, das Deliktsgut zu verladen und abzutransportieren. Als die Polizisten den überraschten Einbrecher ansprachen, setzte sich dieser gegen die beabsichtigte Kontrolle und Verhaftung durch die beiden Polizisten zur Wehr und richtete plötzlich eine Pistole gegen einen der beiden Polizisten. Dem bedrohten Polizisten gelang es in der Folge mit einer gezielten Schussabgabe diesen widerstandsunfähig zu machen. Die aufgebotene Ambulanz brachte den am Unterarm Verletzten anschliessend umgehend ins Spital, wo man rasch feststellte, dass keine Lebensgefahr bestand.
Die Staatsanwaltschaft konnte in der Zwischenzeit sowohl die beiden Polizisten wie auch den Täter zur Sache befragen. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft gegen den Einbrecher und eröffnete ein Strafverfahren gegen diesen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Sachbeschädigung.
Gegen den bedrohten Polizisten, der die Schussabgabe tätigte, eröffnete die Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Verfahren wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung.