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Siedlungsentwicklung soll trotz Fluglärm möglich sein :
Regierungsrat nimmt positiv Stellung zur Revision der Lärmschutzverordnung

Mit einer Änderung der Lärmschutzverordnung will das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Gebieten, die mit Nacht-Fluglärm belastet sind, Einzonungen und Erschliessungen ermöglichen. Der Regierungsrat begrüsst die Revisionsvorlage im Grundsatz, weil damit in den betroffenen Gebieten im Ostaargau eine Siedlungsentwicklung möglich bleibt.

Der Nachtflugbetrieb am Flughafen Zürich verursacht in Teilen des Ostaargaus Fluglärm, welcher die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschreitet. Nach heute gültiger gesetzlicher Regelung dürfen in den betroffenen Gebieten keine neuen Bauzonen eingezont und bestehende Bauzonen nicht neu erschlossen werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will diesen Interessenkonflikt zwischen Lärmschutz der Bevölkerung und Siedlungsentwicklung entschärfen und hat eine Revision der Lärmschutzverordnung zur Anhörung unterbreitet. Konkret sollen die Planungs- und Immissionsgrenzwerte für den Nachtflugbetrieb als eingehalten gelten, wenn die betroffenen Gebäude nach erhöhten Anforderungen schallisoliert sind und die Schlafräume über Fenster verfügen, welche sich in den Zeiten mit Flugverkehr automatisch schliessen und in flugfreien Zeiten automatisch öffnen lassen. Ausserdem müssen die Grenzwerte am Tag eingehalten sein und es muss eine flugverkehrsfreie Nachtruhe von 24.00 bis 06.00 Uhr gewährleistet sein.

Der Regierungsrat nimmt grundsätzlich positiv Stellung zum Revisionsvorhaben des Bundes. Aus Sicht der kantonalen Planung soll die Siedlungsentwicklung in den betroffenen Gebieten im Ostaargau nicht eingefroren werden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen kann der Schutz der Gesundheit genügend gewährleistet werden. In den Details fordert der Regierungsrat eine Harmonisierung mit der Energiegesetzgebung. So soll auf die Anforderung verzichtet werden, dass die betroffenen Räume gekühlt werden müssen.

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