Seengen: Zwei Verletzte durch Messerstiche (Nachtrag)
Am frühen Samstagmorgen, 23. März 2013, erlitten zwei Personen in einem Wohnquartier in Seengen Verletzungen durch Messerstiche. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen eine 60-jährige Schweizerin ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Weder der genaue Tatablauf noch das Tatmotiv konnten bisher abschliessend geklärt werden. Die betroffenen Personen, eine 60-jährige Schweizerin und ein 57-jähriger Schweizer, konnten jedoch ein erstes Mal zum Tathergang befragt werden.
Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung
Nach diesen ersten Einvernahmen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass einzig die 60-jährige Schweizerin auf ihren Lebenspartner eingestochen hat.
Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen die 60-jährige Schweizerin ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eröffnet und stellt nun beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft.
Beide Personen ausser Lebensgefahr
Nachdem die am frühen Samstagmorgen gerufenen Rettungskräfte vor Ort in einem Wohnquartier in Seengen auf die beiden verletzen Personen trafen, wurden diese umgehend ins Spital eingeliefert und operiert. Es geht beiden Betroffenen den Umständen entsprechend gut.
Weitere Untersuchungsergebnisse sind abzuwarten
Neben weiteren, noch ausstehenden Einvernahmen müssen insbesondere die Auswertung der Spurensicherung und die in Auftrag gegeben Gutachten abgewartet werden, die den genauen Tathergang klären sollen.
Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Untersuchungen aktiv über den Abschluss der Vorverfahrens orientieren.
Medienmitteilung der Kantonspolizei Aargau vom 24. März 2013