Schwere Pflichtverletzungen des Brugger Gefangenenwarts
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Bezirksgefängnis Brugg wieder in Betrieb
Der entlassene Vollzugsangestellte des Bezirksgefängnisses Brugg hat schwere Pflichtverletzungen begangen. Er hat Gefangenen eigenmächtig Vorteile gewährt, die ihnen nicht zustanden und dadurch die Strafuntersuchungen beeinträchtigt. Der ordnungsgemässe Betrieb des Gefängnisses war nicht mehr gewährleistet.
Das Bezirksgefängnis Brugg war am 8. April vorübergehend geschlossen worden, weil ein Vollzugsangestellter wegen schweren Pflichtverletzungen zuerst freigestellt und nach weiteren Abklärungen schliesslich entlassen werden musste. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, einem der im Bezirksgefängnis Brugg inhaftierten Hauptverdächtigen in Zusammenhang mit der Serie von Brandstiftungen im Raum Döttingen mehrfach - entgegen klaren Weisungen - die Benützung eines Telefons ermöglicht zu haben. Der Untersuchungsgefangene führte bei diesen Gelegenheiten Gespräche mit der Ehefrau seines mutmasslichen Mittäters.
Zudem hat der Vollzugsangestellte vom betreffenden Untersuchungsgefangenen zwei Briefe entgegengenommen und offenbar versprochen, diese dem mutmasslichen Mittäter zukommen zu lassen. Inhalt der beiden offen übergebenen Briefe waren - neben impliziten Geständnissen - Anweisungen für weitere Brandlegungen, mit dem Ziel, den Verdacht vom Untersuchungsgefangenen abzulenken. Der Vollzugsangestellte hat es - entgegen seinen klaren Pflichten - unterlassen, seine Vorgesetzten oder die zuständigen Strafuntersuchungsorgane über die Existenz oder den Inhalt dieser Briefe ins Bild zu setzen.
Bereits im März 2004 war der betreffende Vollzugsangestellte ermahnt worden, nachdem seine direkten Vorgesetzten im Bezirksgefängnis Alkoholkonsum durch Gefangene feststellen mussten. Zudem war es schon zu diesem Zeitpunkt zur Einleitung eines Strafverfahrens gekommen, nachdem Indizien darauf hinwiesen, dass der betreffende Vollzugsangestellte Gefangene vor Ende der Strafdauer freigelassen hatte.
Aufgrund des engen Zusammenhangs des Hauptvorwurfs an den Vollzugsangestellten mit dem durch das Bezirksamt Zurzach geführten Strafverfahren bezüglich der Brandserie im Raum Döttingen kann die Öffentlichkeit erst heute über die genaue Art der vorgefallenen Pflichtverletzungen informiert werden. Vorher hätte die Gefahr bestanden, dass die Ermittlungen beeinträchtigt worden wären, was angesichts des eminenten öffentlichen Interesses an der Aufklärung der Brandstiftungen nicht zu verantworten war. Festzuhalten bleibt, dass erst die administrative Untersuchung gegen den fehlbaren Vollzugsangestellten abgeschlossen ist. Der Abschluss des gegen ihn geführten Strafverfahrens und damit auch die strafrechtliche Wertung der Vorfälle stehen noch aus.
Am Morgen des 6. Mai ist das Bezirksgefängnis Brugg wieder eröffnet worden. Der Betrieb wird interimistisch durch Vollzugsangestellte der Bezirksgefängnisse Laufenburg und Lenzburg sichergestellt. Das Gefängnis bietet vorerst für 6 Untersuchungshäftlinge Platz.