Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Kanton soll die Verordnung des Bundes vollziehen
:
Änderung des Umweltschutzdekrets - Öffentliche Vernehmlassung
Seit Februar 2000 ist die Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. Künftig benötigen Bewilligungen von Bauten oder Anlagen, die der NISV unterliegen, die Zustimmung des Kantons.
Die Verordnung umfasst acht komplexe Anlagetypen. Ohne vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Anlagetypen ist ein wirkungsvoller Vollzug kaum möglich. Kenntnisse der Physik, der Elektrotechnik, der Messtechnik und der Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind unerlässlich. Es ist verständlich, dass diese Kenntnisse nicht in jeder Gemeinde vorhanden sein können.
Deshalb ist es sinnvoller, wirtschaftlicher und wirkungsvoller, wenn der Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung dem Kanton übertagen wird.
Die verkürzte öffentliche Vernehmlassung der Umweltschutzdekretsänderung dauert bis zum 7. Januar 2002. Das Baudepartement stellt den Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Umweltschutzdekrets per Post zu, und zwar den kommunalen Behörden, politischen Parteien und den Betreibern der Mobilfunkanlagen. Privatpersonen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen möchten, erhalten einen Entwurf unter nachfolgender Adresse:
Abteilung Umweltschutz
Entfelderstrasse 22 (Buchenhof)
5001 Aarau
Tel. 062 835 33 60; Fax. 062 835 33 69
Die Abteilung Umweltschutz nimmt Ihre schriftliche Stellungnahme gerne entgegen.