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Schub für die Gesundheitsbranche im Kanton Aargau :
Ausbildungsverpflichtung für nicht-universitäre Gesundheitsberufe

Seit dem 1. Januar 2012 gilt für die innerkantonalen Spitäler und Kliniken, die auf der Spitalliste des Kantons Aargau geführt werden, eine Ausbildungsverpflichtung. Diese umfasst die nicht-universitären Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten stehen. An einer Informationsveranstaltung in Aarau wurde das Modell vorgestellt.

Pflegeeinrichtungen und Spitex später

Die Ausbildungsverpflichtung soll künftig auch für die Pflegeeinrichtungen (auf der Pflegeheimliste und mit Betriebsbewilligung) sowie die Spitexorganisationen (mit Betriebsbewilligung) gelten. Die Einführung auf 1. Januar 2012 war nicht zeitgleich mit den Spitälern und Kliniken möglich, weil gegen das vom Grossen Rat im vergangenen Jahr beschlossene Pflegegesetz das Referendum ergriffen wurde. Bevor die Ausbildungsverpflichtung auf die Institutionen der Langzeitpflege und der Spitex ausgedehnt werden kann, muss der Ausgang der Volksabstimmung abgewartet werden, die in der zweiten Jahreshälfte 2012 stattfinden wird.

  • Departement Gesundheit und Soziales