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Sanierung SMDK: Entscheid beim Grossen Rat :
Regierungsrat beantragt Verpflichtungskredit von CHF 225 Millionen

Die Aargauer Regierung will die Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) konsequent weiterführen. Unter der Führung des Baudepartements ist es innert kurzer Zeit gelungen, das Sanierungsprojekt auszuarbeiten und die Baubewilligung für den kompletten Rückbau der SMDK zu erteilen. Nun liegt es am Grossen Rat, den beantragten Verpflichtungskredit von CHF 225 Millionen zu bewilligen und damit für die Gesamtsanierung "grünes Licht" zu geben. Die Finanzierung soll mit dem Gesetz über Sonderlasten geregelt werden.

Die Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) ist gemäss einer rechtskräftigen Verfügung vom März 1992 umfassend zu sanieren. Nach intensiven Planungs- und Vorbereitungsarbeiten steht das Projekt nun vor dem Realisierungsbeginn. Die entsprechende Baubewilligung der Gemeinde Kölliken vom 16. Juni 2004 ist rechtskräftig.

Die Kosten für den kompletten Rückbau der Deponie, den Abtransport und die Entsorgung der Sonderabfälle sowie die dafür notwendige Infrastruktur belaufen sich auf rund CHF 445 Millionen. Der Anteil des Kantons Aargau an den Kosten der Gesamtsanierung, den Sicherungsmassnahmen, dem Betrieb sowie der Nachsorge in der Periode von 2005 bis 2015 beträgt CHF 225 Millionen. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat jetzt einen entsprechenden Verpflichtungskredit, dessen Finanzierung nach dem Beschluss des Grossen Rates vom 13. Mai 2003 mit einem Gesetz über Sonderlasten geregelt werden soll. Dieses ist zur Zeit in Bearbeitung.

Verantwortlich für die Sanierung der SMDK ist das Konsortium Sondermülldeponie Kölliken, an dem der Aargau mit 41 2/3% beteiligt ist. Weitere Konsortiale sind der Kanton Zürich, die Stadt Zürich sowie die Basler Chemie. Die SMDK hat ihre Organisation im Hinblick auf die Gesamtsanierung optimiert. Zusammen mit einem ausgebauten Controlling verfügt sie über die notwendige Führungsstruktur, um das komplexe Projekt effizient und sicher zu realisieren.

Die Rahmenbedingungen für den Rückbau der Anlage wurden von der Aufsichtsbehörde, der Abteilung für Umwelt im Baudepartement, in einer Sanierungsverfügung festgehalten. Diese gibt vor, unter welchen strengen Auflagen - zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt - die Sanierung durchgeführt werden muss. So wurden mögliche Risiken sorgfältig bewertet und die erforderlichen Schutzmassnahmen vorgesehen. Die Abteilung für Umwelt wird das Rückbauprojekt über die ganze Zeit hinweg begleiten.

Dazu Peter C. Beyeler, der sich als Baudirektor seit Jahren für eine nachhaltige Sanierung dieser Altlast einsetzt und massgeblich am Projektfortschritt beteiligt war: "Die Sanierung der SMDK ist ein weltweit einmaliges, technisch hochkomplexes Projekt, welches wir mit dem nötigen Respekt angehen. Mit dem Rückbau dieser Deponie und der Beseitigung der Gefahrenquelle für das Grundwasser kann der Kanton seinen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt nachkommen".

Unter der Voraussetzung, dass der Grosse Rat den vorliegenden Verpflichtungskredit genehmigt, kann Anfang 2005 mit den Arbeiten für die Verlegung der Kantonsstrasse im Hinblick auf den Bau eines Gleisanschlusses begonnen werden. Ziel ist, dass die SMDK bis ins Jahr 2015 saniert ist und ab diesem Zeitpunkt keine Nachsorgearbeiten mehr nötig sein werden.

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