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Rund 1'300 Flüchtlinge haben bisher um Nachzahlung von Sozialhilfe ersucht

Seit Oktober 2021 haben beim Kantonalen Sozialdienst (KSD) rund 1'300 Flüchtlinge ein Gesuch um Nachzahlung von Sozialhilfegeldern eingereicht.

Das Departement Gesundheit und Soziales informierte am 30. September 2021 über die Möglichkeit für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die Sozialhilfe nach tieferen Asylansätzen ausgerichtet erhielten, ein Gesuch um Nachzahlung einzureichen (vgl. Medienmitteilung vom 30. September 2021). Bis heute sind beim Kantonalen Sozialdienst Gesuche von 1'278 Personen eingegangen, die eine Nachzahlung beantragen.

Über eine Nachzahlung an gesuchstellende Flüchtlinge und Personen, die durch ein Härtefallgesuch den Ausweis B erhalten haben, entscheidet der KSD im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Bisher hat der KSD Gesuche von 828 Personen gutgeheissen. 330 Gesuche befinden sich in Prüfung. Gesuche von 120 Personen wurden abgelehnt.

Betroffene können ihre Ansprüche rückwirkend bis zum 1. Oktober 2015 geltend machen. Für die Gesuchstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Das zugehörige Merkblatt ist in zwölf verschiedenen Sprachen verfügbar. Alle Ansprüche endeten spätestens am 1. Oktober 2025. Eine Nachzahlung kann daher nicht mehr beantragt werden.

  • Departement Gesundheit und Soziales