Rückgang der Fallzahlen dank guter Konjunktur im 2008
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Die Sozialhilfestatistik im Kanton Aargau
Im Jahr 2008 wurden im Kanton Aargau 10'918 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote sinkt damit von 2,0 auf 1,9 Prozent. Diese Abnahme liegt im gesamtschweizerischen Trend. Die Struktur der unterstützten Personen änderte sich gegenüber dem Vorjahr kaum, Kinder und junge Erwachsene sind weiterhin übervertreten. Für letztere stellen fehlende Ausbildungsabschlüsse und Arbeitslosigkeit ein grosses Sozialhilferisiko dar.
Erstmals Rückgang der Fallzahlen
Erstmals seit der Erhebung der Sozialhilfestatistik im Kanton Aargau im Jahr 2004 nahm die Zahl der Sozialhilfeunterstützungen ab. Die Anzahl Fälle ging von 6536 im Jahr 2007 auf 6263 zurück. Das entspricht einer Abnahme von 4,2 Prozent. Diese rückläufige Entwicklung ist im Jahr 2008 in den meisten Kantonen der Schweiz zu beobachten.
Kaum Veränderungen in der Struktur der unterstützten Personen
Die höchsten Sozialhilfequoten finden sich mit 2,7 Prozent und 2,3 Prozent auch im Jahr 2008 in den Gruppen der Kinder und jungen Erwachsenen (18-25 Jahre). Die einzige Altersgruppe, deren Fallzahlen gegenüber 2007 zunahm, sind die 56- bis 64-Jährigen. Hier scheint sich nun auch im Aargau eine Entwicklung abzuzeichnen, die seit einiger Zeit auf gesamtschweizerischer Ebene ersichtlich ist.
Ausbildungsmanko und Arbeitslosigkeit als Risiko für die jungen Erwachsenen
2008 wurden im Aargau gut 1300 junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 25 Jahren mit Sozialhilfe unterstützt. Vier von fünf hatten (noch) keine abgeschlossene berufliche Ausbildung. Bei der gleichen Altersgruppe der Gesamtbevölkerung trifft dies auf für zwei von fünf Personen zu. Ein Drittel der 18-25-jährigen unterstützten jungen Erwachsenen war arbeitslos und damit auf Stellensuche. Jeder Vierte war weder erwerbstätig noch auf Stellensuche. Im Gegensatz zu allen Aargauerinnen und Aargauern zwischen 18 und 25 Jahren, von denen mehr als 90 Prozent entweder 40 Prozent. Die Verbesserung der Erwerbssituation als Grund für die Beendigung der Sozialhilfeunterstützung war mit 36 Prozent denn auch in dieser Altersgruppe etwas häufiger als bei den übrigen Personen in der Sozialhilfe mit 32 Prozent.
Erwartungsgemäss wurden knapp drei Viertel der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe als Ein-Personen-Fälle unterstützt; weitere fast 20 Prozent waren Alleinerziehende. Bei den unterstützten Erwachsenen über 25 Jahre war der Anteil Alleinerziehender vergleichbar hoch.
Unterschiedliche Einkommensquellen der Haushaltstypen
Bei 45 Prozent der Sozialhilfe empfangenden Haushalte machte diese Unterstützung das gesamte Haushaltseinkommen aus. Bei 36 Prozent der Privathaushalte ergänzte die Sozialhilfe ein nicht ausreichendes Erwerbseinkommen und 15 Prozent erhielten eine oder mehrere Leistungen als Sozialversicherung.
Die Einkommensquellen unterscheiden sich deutlich für die verschiedenen Haushaltstypen. Bei den Alleinerziehenden erwirtschafteten 45 Prozent ein Erwerbseinkommen. Unterhaltsbeiträge (36%) und deren Bevorschussung (24%) waren für diese Gruppe ebenfalls wichtig. Entsprechend klein war mit 23 Prozent der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte, der ausschliesslich von der Sozialhilfe lebt. Das gegensätzliche Bild zeigt sich bei den unterstützten Alleinlebenden. Bei zwei von dreien war die Sozialhilfe einzige Einkommensquelle. Dazwischen bewegt sich die Einkommenssituation von Paaren mit und ohne Kinder. Bei letzteren fiel der hohe Stellenwert der Sozialversicherungsleistungen auf (27%).
Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeihilfe als vorgelagerte Leistungen
Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nach, werden diese Beträge von der Gemeinde bevorschusst, wenn das Kind in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt (Alimentenbevorschussung). Die Elternschaftsbeihilfe wird an wirtschaftlich schwache Eltern, resp. Elternteile ausgerichtet, um ihnen während der ersten 6 Monate die Betreuung ihres neugeborenen Kindes zu ermöglichen.
2008 wurde in 1594 Fällen Alimentenbevorschussung geleistet. 804 Fälle betrafen ein Elternteil mit einem Kind. Bei 575 Fällen handelte es sich um Elternteile mit 2 und mehr Kindern. 188 Kinder und junge Erwachsene wurden alleine unterstützt. Gut vier Fünftel aller unterstützter Kinder sind über 6 Jahre alt.
Die Elternschaftsbeihilfe war mit 282 Fällen weniger häufig. Rund drei Viertel der Unterstützungen kamen Paarhaushalten zugute, der Rest Alleinerziehenden.