Rückerstattungsansprüche von
Fälligkeiten 1994 verjähren Ende Jahr
:
Medienmitteilung des Kantonalen Steueramtes
Das kantonale Steueramt macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der gesetzlichen Verwirkungsfrist von drei Jahren die folgenden Rückerstattungsansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 1997 geltend gemacht werden können.
- Verrechnungssteuem auf Fälligkeiten 1994
- Pauschale Steueranrechnung auf Fälligkeiten 1994
- Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA auf Fälligkeiten 1994
Die Steuerbehörde darf nur Anträge behandeln, welche bis zum 31. Dezember 1997 dem Ge-meindesteueramt oder der Post übergeben werden. Eine Fristverlängerung für das Einreichen der Steuererklärung hat keinen Einfluss auf diese Verwirkungsfrist.