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Richtplananpassung Schöftland und Nutzungsplanung Besenbüren

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat die Richtplananpassung Schöftland und die Gesamtrevision Nutzungsplanung Besenbüren kontrovers diskutiert, jedoch beide Vorlagen gutgeheissen.

An ihrer Sitzung vom 9. April 2010 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) die Richtplananpassung Schöftland sowie die Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Besenbüren genehmigt. Der Grosse Rat behandelt die beiden Vorlagen voraussichtlich am 4. Mai 2010.

Anpassung Richtplan Schöftland

Für eine Betriebserweiterung eines KMU's, und dadurch dessen Existenzsicherung, beabsichtigt die Gemeinde das benachbarte Landwirtschaftsland in eine geeignete Bauzone zu überführen. Dies setzt jedoch eine Richtplananpassung voraus. Vor allem der Verlust von Fruchtfolgeflächen und die Veränderung des Siedlungstrenngürtels stiessen innerhalb der Kommission auf Widerstand. Die Abwägung zwischen dem Einzelinteresse des Garagenbesitzers und dem uneingeschränkten Erhalt des Siedlungstrenngürtels als übergeordnetes Interesse wurde eingehend und kontrovers diskutiert. Schlussendlich genehmigte die Kommission jedoch die Richtplananpassung.

Gesamtrevision Nutzungsplanung Besenbüren

Mit der revidierten Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde Besenbüren sollen der Bauzonen- und Kulturlandplan aus dem Jahr 1993 und die Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 1997 den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Die Vorlage war grundsätzlich unbestritten. Einzig der Verlust von Fruchtfolgeflächen im kleinen Umfang gab auch hier zu Diskussionen Anlass. Die Kommission genehmigte jedoch die revidierte Nutzungsplanung.

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