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Richtplananpassung für die Seetalbahn genehmigt :
Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung genehmigt zwei Richtplananpassungen

Die Festsetzung des Standorts "Kreisel" für Einkaufszentren und Fachmärkte in Muri und die Anpassung des Beschlusses zur Einführung der Seetalbahn in den Bahnhof Lenzburg waren in der Kommission UBV unbestritten. Nach kurzer Diskussion wurden beide Vorlagen verabschiedet.

An ihrer Sitzung vom 10. August 2007 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) zwei Richtplananpassungen beraten. Die Vorlagen waren unbestritten, so dass die Kommission ohne grosse Diskussion den Vorschlägen des Regierungsrats folgte.

Festsetzung des Standorts "Kreisel" in Muri

Muri hat für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einen "Entwicklungsplan Dorfmitte" erarbeitet. Diese Planungsstudie bildet die Grundlage für die gewünschte Anpassung des Richtplans respektive für die Festsetzung des Standorts "Kreisel" für Einkaufszentren und Fachmärkte. Coop beabsichtigt, an dieser Stelle das seit Jahren bestehende Verkaufsprovisorium durch einen Neubau zu ersetzen. Gleichzeitig sollen die Nettoladenflächen sowie das Sortiment mit Fachmarktartikeln erweitert werden. Da das Projekt mit einer Nettoladenfläche von 5'000 m2 den Schwellenwert als Subregionalzentrum überschreitet, ist eine Standortfestsetzung im Richtplan erforderlich. Die Kommission erachtet das Projekt als ausgewogen und stimmte der Richtplananpassung zu.

Einführung der Seetalbahn in den Bahnhof Lenzburg

Am 21. März 2000 fällte der Grosse Rat den Grundsatzentscheid zur Seetalbahnsanierung und beschloss in Lenzburg die direkte Einführung der Seetalbahn ins SBB-Gleis 6. Bei der Planung der Neugestaltung des Bahnhofplatzes verdeutlichte sich, dass eine Einführung ins Gleis 6 den Handlungsspielraum bei der Bahnhofplanung und die Kapazität der Gleisanlagen stark einschränkt. Kritische Stimmen insbesondere auch von Seiten der SBB forderten eine vielseitigere neue Lösung. In Zusammenarbeit mit der SBB konnte eine neue Variante erarbeitet werden, die alle Beteiligten überzeugte. Bei der Alternative wird auf die Belegung des Gleises 6 verzichtet, was eine liberalere Formulierung des Richtplaneintrages erforderlich macht. Nach Klärung einiger Detailfragen genehmigte die Kommission UBV die entsprechende Anpassung des Richtplans.

Im Grossen Rat werden die beiden Vorlagen voraussichtlich im September beraten.

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