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Richtplan anpassen für das Wiggertal? :
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, zwei Grundsatzentscheide zu fällen.

Weg frei für politische Entscheidung: Festsetzung des Trassees der Wiggertalstrasse und eines neuen Siedlungsgebiets im Richtplan.

Mit der Botschaft zur Anpassung des Richtplans stellt der Regierungsrat den Grossen Rat vor zwei gewichtige Grundsatzentscheidungen. Zum einen geht es um das Trassee der neuen Wiggertalstrasse zwischen Zofingen und Rothrist, zum anderen um ein Siedlungsgebiet in Aarburg, das später für einen Fachmarkt genutzt werden soll. Beide Vorlagen sind im Grundsatz unabhängig, sie sind jedoch im Abschnitt Aarburg räumlich aufeinander abzustimmen. Mit dem Entscheid des Grossen Rats wird der Rahmen für die nächsten Planungs- und Bewilligungsschritte geschaffen.

Das untere Wiggertal weist eine hohe Verkehrsgunst auf. Trotz der guten Lage hat sich die Wirtschaft unterdurchschnittlich entwickelt. Die Region ist auf Entwicklungsmöglichkeiten angewiesen. Neue Impulse versprechen sowohl die Wiggertalstrasse als Rückgrat für die Erschliessung wichtiger bestehender Industrie- und Gewerbezonen wie auch die Bezeichnung eines grösseren Siedlungsgebiets in Aarburg, zum Beispiel für den geplanten Fachmarkt "Wigger Village".

Am viel beachteten Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Richtplans haben sich die Gemeinden, die Bevölkerung, Parteien und Organisationen beteiligt. Viele Eingaben haben eine grundsätzliche Ablehnung der Option "Wigger Village" wie auch der Linienführung der Wiggertalstrasse zum Ausdruck gebracht. Andererseits haben sich die Gemeinden und der Regionalverband Wiggertal-Suhrental deutlich für beide Vorhaben ausgesprochen. In der Interessenabwägung hat sich der Regierungsrat für die Vorbereitung der Vorlage an den Grossen Rat entschieden.

Es liegt nun am Kantonsparlament, die Grundsatzentscheide zu treffen. Die Realisierung der Wiggertalstrasse wäre auf jeden Fall mit einer detaillierten Planung und einer kantonaler Nutzungsplanung zu verfeinern. Für die Realisierung des "Wigger Village" ist, neben einem weiteren Grundsatzentscheid des Grossen Rats zur Festsetzung des Fachmarkts, eine Bauzonenrevision in Aarburg notwendig. Die Gemeinde wird entscheiden müssen, ob sie diese Entwicklung will. Mit dem Entscheid des Grossen Rates werden die Rahmenbedingungen festgelegt. Rasche Planungsforschritte würden vor allem durch die Gemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung und die Initiative der Bauherrschaft bestimmt.

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